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Mitglieder der Genossenschaft haben gemäß §28 (2) das recht, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen auf welcher der Vorstand / Aufsichtsrat gemäß §11 (2) zur Antwort auf solche fragen verpflichtet ist. Dafür braucht es 200 Unterschriften, die sich bestimmt über das Fedi organisieren lassen.