@AwetTesfaiesus Vielleicht denke ich zu informationstechnisch und zu wenig juristisch: Maschinelles Lernen ist für mich zunächst einmal ein Programmierparadigma: Um ein bestimmtes Problem zu lösen, wähle ich dann die Option KI (also ein Training mit Lerndaten), wenn diese einer klassisch-prozeduralen Programmierung überlegen ist. Noch mal das Beispiel OCR: Frühe Texterkennungssystem hatten versucht, mit Hilfe von prozeduralem Code zu beschreiben, wie ein "X" oder ein "U" aussieht. Die Fehlerquote war dabei aber viel höher als bei den Ansätzen, die mit Trainingsdaten gearbeitet haben und den Computer "selbst" herausfinden ließen, was ein "X" und was ein "U" ist. Bei anderen Problemstellungen ist es genau umgekehrt: Lernalgorithmen liefern deutlich schlechtere Ergebnisse als klassisch prozedurale. KI oder nicht KI ist informationstechnisch keine Grundsatzfrage, sondern eine pragmatische Entscheidung.
Worauf ich hinauswill: Wenn wir das als Grundrechtsfrage diskutieren wollen, dann wäre letztlich die Forderung konsequent, das Recht auf ein Leben ohne elektronische Datenverarbeitung zu fordern. Tatsächlich gab es diese Diskussion in den 80er Jahren anlässlich der Debatten um die Volkszählung bzw. deren Boykott (wir haben da einen sehr interessanten Bestand bei uns im Archiv). Aber dieser Zug ist meines Erachtens abgefahren.
Das heißt nicht, dass es sich nicht lohnen würde, sich noch mal die Debatten aus den 80er Jahren anzuschauen. Ich habe das neulich anlässlich eines Rechercheauftrags gemacht und war positiv überrascht, wie viel Substanz die damaligen Kritiken zum Teil hatten - damals hatte ich das als junger Informatikstudent als bloße Maschinenstürmerei abgetan.
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All watched over by #MachinesOfLovingGrace? -
All watched over by #MachinesOfLovingGrace?@AwetTesfaiesus Ich glaube nicht, dass die Frage so wie sie gestellt ist, zielführend ist. "KI" ist ein viel zu schwammiger Begriff. Unter KI - oder besser: maschinellem Lernen - werden so viele verschiedene Algorithmen und Anwendungsfälle zusammengefasst, dass die Forderung nach "KI"-Freiheit keinen Sinn ergibt.
Einfaches Beispiel aus unserer Archivarbeit: Unsere Nutzer:innen können einen großen Index aller bei uns digital oder digitalisiert vorliegenden Bestände nutzen. Die Erstellung dieses Indexes wäre ohne KI nicht möglich, denn Texterkennung (OCR) ist natürlich eine KI-Anwendung, ebenso die Transkription von Audio- und Video-Dateien. Sollen wir jetzt unsere Nutzer:innen davor warnen, dass sie KI nutzen, wenn sie mit Hilfe dieses Volltextindexes bei uns recherchieren? Das wäre Unsinn. Andererseits müssen wir sie aber tatsächlich darauf hinweisen, dass die Rechercheergebnisse wahrscheinlich unvollständig sind, weil die automatische Texterkennung eine gewisse Fehlerquote hat.
Jetzt kommt natürlich das Argument, dass "diese Art von KI" nicht gemeint sei, sondern nur Deep Learning. Aber auch ein einfacher, ziemlich gut durchschaubarer und in Maßen kontrollierbarer KI-Algorithmus wie lineare Regression kann gesellschaftlich massiven Schaden anrichten. Zum Beispiel wenn er über die Kreditwürdigkeit von Menschen entscheidet. Oder wenn er - wie es die Arbeitsagentur in Österreich wollte - darüber entscheidet, welche:r Arbeitslose eine Qualifizierungsmaßnahme bekommt oder nicht.
Es ist primär nicht das Werkzeug, sondern sein Einsatz, der gesellschaftlich diskutiert werden muss. Eine Debatte über ein pauschales Recht auf "KI"-Freiheit geht dabei an den realen Problemen vorbei. -
Wenn man mich als historisch halbwegs gebildete Person fragt, in welcher Zeit ich am liebsten Leben würde - es wäre, trotz allem, heute@afelia Hängt halt nicht nur von der Zeit, sondern auch vom Ort ab. Wenn ich aktuell im Sudan leben würde, dann wäre ich, glaube ich, lieber 1750 in Paris.