Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.
Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.
Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

Nun die Preisfrage: Was macht die Staatsanwaltschaft als Nächstes?
Interessant. Hoffentlich dann diese Sorgfalt bei allen Verhandlungen im Verkehrsbereich (Strafverfolgungswille der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt).