Die #roteHilfe hat heute in dem Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen bedeutenden Teilerfolg erzielt!
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Die #roteHilfe hat heute in dem Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen bedeutenden Teilerfolg erzielt! Das ist nicht nur für die Rote Hilfe selbst ein wichtiger Schritt im Kampf um ihre Rechte sondern könnte auch im gesamten Kampf gegen das #debanking linker Organisationen ein wichtiges Kapitel darstellen!
Das Gericht begründete das Urteil, die #Sparkasse Göttingen habe die Kündigung zurückzunehmen damit, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellt.
Schon die Formulierung ist hier beachtenswert!
Ein erhöhter Prüfaufwand wurde von der #sparkasseGoettingen nicht ausreichend dargelegt und das Reputationsrisiko, mit dem die Sparkasse versuchte die Kündigung zu untermauern stelle laut Landgericht keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar.
Die Sparkasse selbst räumte vor Gericht ein, dass die Neubewertung der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend für die #kontoKündigung war! Das bestätigt die schon von Anfang an naheliegende Vermutung, dass es sich hier unter anderem um ein freiwilliges, vorauseilendes Einknicken vor dem Druck des rechtsextremen Regimes in den USA handelt.
Falls die Sparkasse sich nicht an das Gerichtsurteil halten sollte droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 €.
Sicher ist allerdings auch, dass es nochmal ein Hauptsacheverfahren geben wird. Doch dieser erste Erfolg gibt Hoffnung für den weiteren Kampf gegen das #debankingStoppen und vorgehen gegen linke Gruppen in einem Land das sich immer weiter nach rechts bewegt!Für weitere Infos gibt es hier noch einen Link zur Auswertung des Anwaltes der die Rote Hilfe im Verfahren vertrat
https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/sparkasse-muss-rote-hilfe-konto-fortfuehren/ -
Die #roteHilfe hat heute in dem Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen bedeutenden Teilerfolg erzielt! Das ist nicht nur für die Rote Hilfe selbst ein wichtiger Schritt im Kampf um ihre Rechte sondern könnte auch im gesamten Kampf gegen das #debanking linker Organisationen ein wichtiges Kapitel darstellen!
Das Gericht begründete das Urteil, die #Sparkasse Göttingen habe die Kündigung zurückzunehmen damit, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellt.
Schon die Formulierung ist hier beachtenswert!
Ein erhöhter Prüfaufwand wurde von der #sparkasseGoettingen nicht ausreichend dargelegt und das Reputationsrisiko, mit dem die Sparkasse versuchte die Kündigung zu untermauern stelle laut Landgericht keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar.
Die Sparkasse selbst räumte vor Gericht ein, dass die Neubewertung der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend für die #kontoKündigung war! Das bestätigt die schon von Anfang an naheliegende Vermutung, dass es sich hier unter anderem um ein freiwilliges, vorauseilendes Einknicken vor dem Druck des rechtsextremen Regimes in den USA handelt.
Falls die Sparkasse sich nicht an das Gerichtsurteil halten sollte droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 €.
Sicher ist allerdings auch, dass es nochmal ein Hauptsacheverfahren geben wird. Doch dieser erste Erfolg gibt Hoffnung für den weiteren Kampf gegen das #debankingStoppen und vorgehen gegen linke Gruppen in einem Land das sich immer weiter nach rechts bewegt!Für weitere Infos gibt es hier noch einen Link zur Auswertung des Anwaltes der die Rote Hilfe im Verfahren vertrat
https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/sparkasse-muss-rote-hilfe-konto-fortfuehren/@debankingstoppen super sache 🥳 hoffe das hat auch auswirkungen auf die entscheidung der @glsbank und dass hier die kündigungen auch zurückgenommen werden können insofern sie hiermit zusammenhängen
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Die #roteHilfe hat heute in dem Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen bedeutenden Teilerfolg erzielt! Das ist nicht nur für die Rote Hilfe selbst ein wichtiger Schritt im Kampf um ihre Rechte sondern könnte auch im gesamten Kampf gegen das #debanking linker Organisationen ein wichtiges Kapitel darstellen!
Das Gericht begründete das Urteil, die #Sparkasse Göttingen habe die Kündigung zurückzunehmen damit, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellt.
Schon die Formulierung ist hier beachtenswert!
Ein erhöhter Prüfaufwand wurde von der #sparkasseGoettingen nicht ausreichend dargelegt und das Reputationsrisiko, mit dem die Sparkasse versuchte die Kündigung zu untermauern stelle laut Landgericht keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar.
Die Sparkasse selbst räumte vor Gericht ein, dass die Neubewertung der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend für die #kontoKündigung war! Das bestätigt die schon von Anfang an naheliegende Vermutung, dass es sich hier unter anderem um ein freiwilliges, vorauseilendes Einknicken vor dem Druck des rechtsextremen Regimes in den USA handelt.
Falls die Sparkasse sich nicht an das Gerichtsurteil halten sollte droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 €.
Sicher ist allerdings auch, dass es nochmal ein Hauptsacheverfahren geben wird. Doch dieser erste Erfolg gibt Hoffnung für den weiteren Kampf gegen das #debankingStoppen und vorgehen gegen linke Gruppen in einem Land das sich immer weiter nach rechts bewegt!Für weitere Infos gibt es hier noch einen Link zur Auswertung des Anwaltes der die Rote Hilfe im Verfahren vertrat
https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/sparkasse-muss-rote-hilfe-konto-fortfuehren/@debankingstoppen@climatejustice.social Sehr geil!
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0 0mega@sk.zehnvorne.social shared this topic
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Die #roteHilfe hat heute in dem Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen bedeutenden Teilerfolg erzielt! Das ist nicht nur für die Rote Hilfe selbst ein wichtiger Schritt im Kampf um ihre Rechte sondern könnte auch im gesamten Kampf gegen das #debanking linker Organisationen ein wichtiges Kapitel darstellen!
Das Gericht begründete das Urteil, die #Sparkasse Göttingen habe die Kündigung zurückzunehmen damit, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellt.
Schon die Formulierung ist hier beachtenswert!
Ein erhöhter Prüfaufwand wurde von der #sparkasseGoettingen nicht ausreichend dargelegt und das Reputationsrisiko, mit dem die Sparkasse versuchte die Kündigung zu untermauern stelle laut Landgericht keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar.
Die Sparkasse selbst räumte vor Gericht ein, dass die Neubewertung der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend für die #kontoKündigung war! Das bestätigt die schon von Anfang an naheliegende Vermutung, dass es sich hier unter anderem um ein freiwilliges, vorauseilendes Einknicken vor dem Druck des rechtsextremen Regimes in den USA handelt.
Falls die Sparkasse sich nicht an das Gerichtsurteil halten sollte droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 €.
Sicher ist allerdings auch, dass es nochmal ein Hauptsacheverfahren geben wird. Doch dieser erste Erfolg gibt Hoffnung für den weiteren Kampf gegen das #debankingStoppen und vorgehen gegen linke Gruppen in einem Land das sich immer weiter nach rechts bewegt!Für weitere Infos gibt es hier noch einen Link zur Auswertung des Anwaltes der die Rote Hilfe im Verfahren vertrat
https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/sparkasse-muss-rote-hilfe-konto-fortfuehren/"x-beliebiger Drittstaat" ist wirklich wunderbar...
Ich wuenschte, wir koennten MangoMussolini das extra dick unter die Nase schmieren...
@debankingstoppen -
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