Ihr habt auf dem Schirm, dass der #Bundestag sich übermorgen erneut mit dem #noAfD-Antrag zu einem #Antifa-Verbot beschäftigen muss?https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-de-antifa-1136088
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Ihr habt auf dem Schirm, dass der #Bundestag sich übermorgen erneut mit dem #noAfD-Antrag zu einem #Antifa-Verbot beschäftigen muss?
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-de-antifa-1136088 -
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Ihr habt auf dem Schirm, dass der #Bundestag sich übermorgen erneut mit dem #noAfD-Antrag zu einem #Antifa-Verbot beschäftigen muss?
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-de-antifa-1136088@thhindrichs@mstdn.social
wie gut, dass dem BT dazu schon seit 2018 etwas vorliegt :
"Lässt sich die Antifa als kriminelle oder als terroristische Vereinigung in diesem Sinne be-
schreiben?
Wie bereits unter Gliederungspunkt 1 dargelegt, gibt es nicht „die Antifa“ im Sinne einer einheit-
lichen, bundesweiten Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene"
Wissenschaftliche Dienste
Ausarbeitung
WD 7 - 3000 - 069/18
https://www.bundestag.de/resource/blob/557014/7e164d071a4a535dfb6bb4efdd5bca2c/wd-7-069-18-pdf-data.pdf
#bundestag #antifa #definition #verbot -
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