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Abspeckgeflüster – Forum für Menschen mit Gewicht(ung)

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Ist doch klar.

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  • jwildeboer@social.wildeboer.netJ This user is from outside of this forum
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ist doch klar. Mitzeichnen.

    "Mit der Petition wird gefordert, dass keine eigenen Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen geführt werden dürfen. Die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung müssen uneingeschränkt gelten."

    Hier geht's lang:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.nc.html

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    • flumen_calculi@ruhr.socialF flumen_calculi@ruhr.social shared this topic on
    • jwildeboer@social.wildeboer.netJ jwildeboer@social.wildeboer.net

      Ist doch klar. Mitzeichnen.

      "Mit der Petition wird gefordert, dass keine eigenen Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen geführt werden dürfen. Die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung müssen uneingeschränkt gelten."

      Hier geht's lang:

      https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.nc.html

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      Gast
      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      @jwildeboer die Kommentare sind wichtig, erst dadurch ahne ich, wie komplex die Frage ist. Wenn einer seinen Vornamen von Otto nach Karl ändert, darf die Tatsache und das Datum der Änderung doch nicht einfach verschwiegen werden. Wenn wir nicht aufpassen, kann das durch Betrüger ausgenutzt werden. Bei Änderung von Otto nach Lisa ist das natürlich eine empfindliche Information.

      jaddy@friend.enby-box.deJ 1 Antwort Letzte Antwort
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      • ? Gast

        @jwildeboer die Kommentare sind wichtig, erst dadurch ahne ich, wie komplex die Frage ist. Wenn einer seinen Vornamen von Otto nach Karl ändert, darf die Tatsache und das Datum der Änderung doch nicht einfach verschwiegen werden. Wenn wir nicht aufpassen, kann das durch Betrüger ausgenutzt werden. Bei Änderung von Otto nach Lisa ist das natürlich eine empfindliche Information.

        jaddy@friend.enby-box.deJ This user is from outside of this forum
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        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        @lucsaffre @jwildeboer Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?

        Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.

        1. BMeldDÜV. Ein tolles Teil. Die informierten Behörden(1) führen Register, speichern also auch die vorherigen Daten mit Bezug zu den neuen. Rein technisch könnten alle Änderungen mit simplen Datenbankabfragen jederzeit aufgelistet werden.

        Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.

        Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BMI) kein Register an sich darstellen. Sie führen aber dazu, dass auch in allen zukünftigen Meldebehörden alle Änderungen vorrätig sind und bei jedem Vorgang auch angezeigt werden (können). Auch wenn dies für den Einzelfall völlig irrelevant ist; zB Umzug, Perso erneuern.

        Es ist aber generell vollkommen unnötig, Listen von Menschen zu erstellen oder zu führen, die ihre amtliche Geschlechtsoption gewechselt haben. Die steht nirgendwo und ist für die Identifikation und andere staatliche Belange vollkommen unerheblich(2) - es sei denn, man will speziell diese Menschen überwachen, auffinden, absondern.

        ——

        (1) Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern, ggf Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister. Von da aus an die nachgeordneten Behören, bzw für diese zugreifbar.

        (2) Das BVerfG hat 2017 dem Staat freigestellt, auf den amtliche Geschlechtseintrag komplett zu verzichten. Somit könnte er bei praktisch allen Behörden einfach eingespart werden.

        yazzea@muenchen.socialY 1 Antwort Letzte Antwort
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        • jaddy@friend.enby-box.deJ jaddy@friend.enby-box.de

          @lucsaffre @jwildeboer Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?

          Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.

          1. BMeldDÜV. Ein tolles Teil. Die informierten Behörden(1) führen Register, speichern also auch die vorherigen Daten mit Bezug zu den neuen. Rein technisch könnten alle Änderungen mit simplen Datenbankabfragen jederzeit aufgelistet werden.

          Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.

          Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BMI) kein Register an sich darstellen. Sie führen aber dazu, dass auch in allen zukünftigen Meldebehörden alle Änderungen vorrätig sind und bei jedem Vorgang auch angezeigt werden (können). Auch wenn dies für den Einzelfall völlig irrelevant ist; zB Umzug, Perso erneuern.

          Es ist aber generell vollkommen unnötig, Listen von Menschen zu erstellen oder zu führen, die ihre amtliche Geschlechtsoption gewechselt haben. Die steht nirgendwo und ist für die Identifikation und andere staatliche Belange vollkommen unerheblich(2) - es sei denn, man will speziell diese Menschen überwachen, auffinden, absondern.

          ——

          (1) Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern, ggf Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister. Von da aus an die nachgeordneten Behören, bzw für diese zugreifbar.

          (2) Das BVerfG hat 2017 dem Staat freigestellt, auf den amtliche Geschlechtseintrag komplett zu verzichten. Somit könnte er bei praktisch allen Behörden einfach eingespart werden.

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          yazzea@muenchen.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          @jaddy @lucsaffre @jwildeboer Das Problem mit den geplanten Datenblättern ist, dass sie permanent im Melderegister gespeichert werden sollen und *mitziehen* sollen.
          Beispiel:
          Eine Person wohnt in einem Ort. Die Daten zur Person sind im Melderegister gespeichert. Die Person lässt sich scheiden, die Angaben dazu werden im Melderegister gespeichert, vor allem das Datum. (1/5)

          yazzea@muenchen.socialY 1 Antwort Letzte Antwort
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          • yazzea@muenchen.socialY yazzea@muenchen.social

            @jaddy @lucsaffre @jwildeboer Das Problem mit den geplanten Datenblättern ist, dass sie permanent im Melderegister gespeichert werden sollen und *mitziehen* sollen.
            Beispiel:
            Eine Person wohnt in einem Ort. Die Daten zur Person sind im Melderegister gespeichert. Die Person lässt sich scheiden, die Angaben dazu werden im Melderegister gespeichert, vor allem das Datum. (1/5)

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            yazzea@muenchen.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #5

            Nun zieht diese Person um in einen anderen Ort. Die Daten ziehen aber nicht alle mit um, sondern nur die relevanten, wie z.B. die Angabe "geschieden". Das Scheidungsdatum zieht nicht mit um, das braucht die neue Meldebehörde nicht.
            Nehmen wir nun an, die Person trug einen Ehenamen und legt diesen nach der Scheidung noch am alten Wohnort ab und nimmt den Geburtsnamen wieder an. Der alte und der neue Name werden im Melderegister zusammen mit dem Datum der Änderung gespeichert. (2/5)

            yazzea@muenchen.socialY 1 Antwort Letzte Antwort
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            • yazzea@muenchen.socialY yazzea@muenchen.social

              Nun zieht diese Person um in einen anderen Ort. Die Daten ziehen aber nicht alle mit um, sondern nur die relevanten, wie z.B. die Angabe "geschieden". Das Scheidungsdatum zieht nicht mit um, das braucht die neue Meldebehörde nicht.
              Nehmen wir nun an, die Person trug einen Ehenamen und legt diesen nach der Scheidung noch am alten Wohnort ab und nimmt den Geburtsnamen wieder an. Der alte und der neue Name werden im Melderegister zusammen mit dem Datum der Änderung gespeichert. (2/5)

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              yazzea@muenchen.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #6

              Bei Umzug zieht dieser frühere Ehename auch nicht mit, nur der aktuell geführte Name.

              Dann war da noch das TSG. Bei einer Namens-und Geschlechtsänderung nach dem TSG verschwanden die bisherigen Daten vollständig. Die "alte" Person verzog melderegistertechnisch nach unbekannt, die neue Person zog zu. Keine Verbindung zwischen den Datensätzen. (3/5)

              jaddy@friend.enby-box.deJ 1 Antwort Letzte Antwort
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              • yazzea@muenchen.socialY yazzea@muenchen.social

                Bei Umzug zieht dieser frühere Ehename auch nicht mit, nur der aktuell geführte Name.

                Dann war da noch das TSG. Bei einer Namens-und Geschlechtsänderung nach dem TSG verschwanden die bisherigen Daten vollständig. Die "alte" Person verzog melderegistertechnisch nach unbekannt, die neue Person zog zu. Keine Verbindung zwischen den Datensätzen. (3/5)

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                jaddy@friend.enby-box.de
                schrieb zuletzt editiert von
                #7

                @yazzea Ich möchte die früheren (Vor)namen und Geschlechtsoptionen ja auch nicht mitgeschleift haben, lese aber bzgl früherer Familiennamen das BMG und 1.BMeldDÜV anders.

                Da werden bei Umzug alle Daten laut BMG §3(1) von der Wegzugs- zur Zuzugsbehörde ausgetauscht. Darunter auch Nr. 2 „frühere Namen" (also Nachnamen) und Vor/Nachnamen und Geschlecht von Ehe/Lebenspartner*innen und Kindern.

                Liest sich kompliziert in den Texten, ergibt sich aber mAn aus

                • §33 BMG, buzer.de/33_BMG.htm
                • §23 BMG, buzer.de/23_BMG.htm
                • §4 1.BMeldDÜV, buzer.de/gesetz/11376/a189773.…

                Sprich: Du musst dich ummelden und einen Meldeschein ausfüllen, aber die Zuzugs-MB zieht sich alle vorherigen Daten inkl. Historie automatisch von deiner alten MB.

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