Drei Monate Vorratsdatenspeicherung – nächster Anlauf, gleiche Grundrechtsprobleme.
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Drei Monate Vorratsdatenspeicherung – nächster Anlauf, gleiche Grundrechtsprobleme. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will IP-Adressen aller Menschen auf Vorrat speichern lassen. Anlasslos, flächendeckend. Dabei wurden solche Modelle immer wieder vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischer Gerichtshof kassiert. IP-Adressen als „einziger Hinweis“ zu verkaufen, rechtfertigt keine Massenüberwachung. Grundrechte sind kein Kollateralschaden der Strafverfolgung.
#Vorratsdatenspeicherung #Datenschutz #Grundrechte #Überwachung #Netzpolitik
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