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  3. Wir ziehen wieder mit Democracry Reporting International (DRI) gegen #X vor Gericht.

Wir ziehen wieder mit Democracry Reporting International (DRI) gegen #X vor Gericht.

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dsa
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    #1

    Wir ziehen wieder mit Democracry Reporting International (DRI) gegen #X vor Gericht. Denn die Plattform verweigert vielen Forschenden den Zugang zu ihren Daten – obwohl der europäische Digital Services Act (#DSA) sie dazu verpflichtet.

    Am 17.02. verhandeln wir dazu vor dem Kammergericht Berlin!

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      Wir ziehen wieder mit Democracry Reporting International (DRI) gegen #X vor Gericht. Denn die Plattform verweigert vielen Forschenden den Zugang zu ihren Daten – obwohl der europäische Digital Services Act (#DSA) sie dazu verpflichtet.

      Am 17.02. verhandeln wir dazu vor dem Kammergericht Berlin!

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      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      Unsere Partnerorga DRI klagte im Dezember mit Unterstützung von uns & der Kanzlei #Hausfeld auf Zugang zu Daten von X.

      Die Forschenden wollen im Kontext der Wahlen in Ungarn im April Erkenntnisse zu #Desinformation & Wahlbeeinflussung auf X sammeln und auswerten 🔍

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        Unsere Partnerorga DRI klagte im Dezember mit Unterstützung von uns & der Kanzlei #Hausfeld auf Zugang zu Daten von X.

        Die Forschenden wollen im Kontext der Wahlen in Ungarn im April Erkenntnisse zu #Desinformation & Wahlbeeinflussung auf X sammeln und auswerten 🔍

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        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        Der #DSA gibt Forschenden einen Anspruch auf Zugang zu Daten großer Plattformen. Ein wichtiges Tool, um unzulässige Wahlbeeinflussung und Fake-News-Kampagnen besser zu verstehen und User*innen aufzuklären. Den Praxistest besteht dieser Anspruch bisher jedoch nicht.

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        • freiheitsrechte@chaos.socialF freiheitsrechte@chaos.social

          Der #DSA gibt Forschenden einen Anspruch auf Zugang zu Daten großer Plattformen. Ein wichtiges Tool, um unzulässige Wahlbeeinflussung und Fake-News-Kampagnen besser zu verstehen und User*innen aufzuklären. Den Praxistest besteht dieser Anspruch bisher jedoch nicht.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          In erster Instanz entschied das Landgericht Berlin im Dezember: Forschende müssen am Sitz der Plattformen klagen. Dies ist häufig Irland und hier sind die Hürden unter anderem wegen erheblicher Kosten extrem hoch. Der Datenzugang droht dann ins Leere zu laufen.

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            In erster Instanz entschied das Landgericht Berlin im Dezember: Forschende müssen am Sitz der Plattformen klagen. Dies ist häufig Irland und hier sind die Hürden unter anderem wegen erheblicher Kosten extrem hoch. Der Datenzugang droht dann ins Leere zu laufen.

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            schrieb zuletzt editiert von
            #5

            Die Frage der Zuständigkeit deutscher Gerichte muss geklärt werden: 2025 hatte das Landgericht Berlin sich für zuständig erklärt. Jetzt hoffen wir: das Kammergericht entscheidet ebenfalls so und gibt uns recht. Der Anspruch auf Forschungsdaten gegen X, Meta & Co darf kein stumpfes Schwert bleiben.

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              Die Frage der Zuständigkeit deutscher Gerichte muss geklärt werden: 2025 hatte das Landgericht Berlin sich für zuständig erklärt. Jetzt hoffen wir: das Kammergericht entscheidet ebenfalls so und gibt uns recht. Der Anspruch auf Forschungsdaten gegen X, Meta & Co darf kein stumpfes Schwert bleiben.

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              schrieb zuletzt editiert von
              #6

              Mit unserem Center for User Rights setzen wir uns dafür ein, dass die großen Digitalplattformen transparenter werden und die Grundrechte achten. Das braucht einen langen Atem, juristisch exzellente Expertise, Zeit und Ausdauer – danke für Eure Unterstützung!

              https://freiheitsrechte.org/mitmachen

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              • luettdeern@plasmatrap.comL luettdeern@plasmatrap.com shared this topic
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