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Oh. Mein. Gott.

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    schrieb zuletzt editiert von
    #1

    Oh. Mein. Gott.

    Polizist schiebt Verdächtigem Gras unter. Gericht argumentiert das sei keine "Verfolgung Unschuldiger", denn "wir *wissen* ja nicht, dass der Verdächtige unschuldig ist, er könnte ja trotzdem gedealt haben - insbesondere *dachte* der Polizist das ja. Also im Zweifel für den Angeklagten (Polizisten)".

    Das ist schon *sehr* kreativ 🤯 Ich empfehle, den ganzen Artikel zu lesen, die Details sind alle super surreal:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-mannheim-5ls2090js1952224-polizist-beschuldiger-gras-untergeschoben-freispruch

    bugspriet@social.tchncs.deB 1 Antwort Letzte Antwort
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    • merovius@chaos.socialM merovius@chaos.social

      Oh. Mein. Gott.

      Polizist schiebt Verdächtigem Gras unter. Gericht argumentiert das sei keine "Verfolgung Unschuldiger", denn "wir *wissen* ja nicht, dass der Verdächtige unschuldig ist, er könnte ja trotzdem gedealt haben - insbesondere *dachte* der Polizist das ja. Also im Zweifel für den Angeklagten (Polizisten)".

      Das ist schon *sehr* kreativ 🤯 Ich empfehle, den ganzen Artikel zu lesen, die Details sind alle super surreal:
      https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-mannheim-5ls2090js1952224-polizist-beschuldiger-gras-untergeschoben-freispruch

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      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      @Merovius Also da ich da mittlerweile mehrere Artikel gelesen hab, interpretiert es sich zweigleisig. Die Kontrolle selbst war nicht 'anlasslos'. Das Unterschieben war ein eigener Fall. Ich hoffe, letzteres hat Folgen

      merovius@chaos.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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      • bugspriet@social.tchncs.deB bugspriet@social.tchncs.de

        @Merovius Also da ich da mittlerweile mehrere Artikel gelesen hab, interpretiert es sich zweigleisig. Die Kontrolle selbst war nicht 'anlasslos'. Das Unterschieben war ein eigener Fall. Ich hoffe, letzteres hat Folgen

        merovius@chaos.socialM This user is from outside of this forum
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        merovius@chaos.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        @Bugspriet Hab ich ja auch nicht gesagt, right? Es geht hier nur um das Unterschieben. Und dafür wurde er freigesprochen. Also, nein, so wie das bisher steht hat das zumindest keine strafrechtlichen Folgen. Gibt halt ein Disziplinarverfahren, aber 🤷

        Hier ist übrigens der Volltext des Urteils: https://openjur.de/u/2540054.html

        bugspriet@social.tchncs.deB 1 Antwort Letzte Antwort
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        • merovius@chaos.socialM merovius@chaos.social

          @Bugspriet Hab ich ja auch nicht gesagt, right? Es geht hier nur um das Unterschieben. Und dafür wurde er freigesprochen. Also, nein, so wie das bisher steht hat das zumindest keine strafrechtlichen Folgen. Gibt halt ein Disziplinarverfahren, aber 🤷

          Hier ist übrigens der Volltext des Urteils: https://openjur.de/u/2540054.html

          bugspriet@social.tchncs.deB This user is from outside of this forum
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          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          @Merovius Die Verfolgung Unschuldiger bezog sich auf die Kontrolle. Hatte das mal durch, als der Kumpel von nem Ex mir 5 Fahrzeugkontrollen in einer Woche beschert hat 🙄.

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