Oh. Mein. Gott.
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Oh. Mein. Gott.
Polizist schiebt Verdächtigem Gras unter. Gericht argumentiert das sei keine "Verfolgung Unschuldiger", denn "wir *wissen* ja nicht, dass der Verdächtige unschuldig ist, er könnte ja trotzdem gedealt haben - insbesondere *dachte* der Polizist das ja. Also im Zweifel für den Angeklagten (Polizisten)".
Das ist schon *sehr* kreativ 🤯 Ich empfehle, den ganzen Artikel zu lesen, die Details sind alle super surreal:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-mannheim-5ls2090js1952224-polizist-beschuldiger-gras-untergeschoben-freispruch -
Oh. Mein. Gott.
Polizist schiebt Verdächtigem Gras unter. Gericht argumentiert das sei keine "Verfolgung Unschuldiger", denn "wir *wissen* ja nicht, dass der Verdächtige unschuldig ist, er könnte ja trotzdem gedealt haben - insbesondere *dachte* der Polizist das ja. Also im Zweifel für den Angeklagten (Polizisten)".
Das ist schon *sehr* kreativ 🤯 Ich empfehle, den ganzen Artikel zu lesen, die Details sind alle super surreal:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-mannheim-5ls2090js1952224-polizist-beschuldiger-gras-untergeschoben-freispruch@Merovius Also da ich da mittlerweile mehrere Artikel gelesen hab, interpretiert es sich zweigleisig. Die Kontrolle selbst war nicht 'anlasslos'. Das Unterschieben war ein eigener Fall. Ich hoffe, letzteres hat Folgen
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@Merovius Also da ich da mittlerweile mehrere Artikel gelesen hab, interpretiert es sich zweigleisig. Die Kontrolle selbst war nicht 'anlasslos'. Das Unterschieben war ein eigener Fall. Ich hoffe, letzteres hat Folgen
@Bugspriet Hab ich ja auch nicht gesagt, right? Es geht hier nur um das Unterschieben. Und dafür wurde er freigesprochen. Also, nein, so wie das bisher steht hat das zumindest keine strafrechtlichen Folgen. Gibt halt ein Disziplinarverfahren, aber

Hier ist übrigens der Volltext des Urteils: https://openjur.de/u/2540054.html
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@Bugspriet Hab ich ja auch nicht gesagt, right? Es geht hier nur um das Unterschieben. Und dafür wurde er freigesprochen. Also, nein, so wie das bisher steht hat das zumindest keine strafrechtlichen Folgen. Gibt halt ein Disziplinarverfahren, aber

Hier ist übrigens der Volltext des Urteils: https://openjur.de/u/2540054.html
@Merovius Die Verfolgung Unschuldiger bezog sich auf die Kontrolle. Hatte das mal durch, als der Kumpel von nem Ex mir 5 Fahrzeugkontrollen in einer Woche beschert hat
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