Auflösungs-Update: Richtig war Nr. 2.: „C18“!
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RE: https://social.schleswig-holstein.de/@gerichteSH/115977507741607619
Auflösungs-Update: Richtig war Nr. 2.: „C18“!
Der Insasse beteuerte, „C18“ stehe für seinen an einem 01.08. verstorbenen Hund „C“. Doch die #JVA blieb skeptisch. Für sie war es das Kürzel der verbotenen rechtsextremen Gruppierung „Combat 18 Deutschland“.
Und das in der Sache angerufene #Landgericht #Kiel glaubte ihm auch nicht.
Warum?
Der Insasse trägt rechtsextreme Tätowierungen (u.a. ein Hakenkreuz)
und er wurde mehrfach wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt. -
RE: https://social.schleswig-holstein.de/@gerichteSH/115977507741607619
Auflösungs-Update: Richtig war Nr. 2.: „C18“!
Der Insasse beteuerte, „C18“ stehe für seinen an einem 01.08. verstorbenen Hund „C“. Doch die #JVA blieb skeptisch. Für sie war es das Kürzel der verbotenen rechtsextremen Gruppierung „Combat 18 Deutschland“.
Und das in der Sache angerufene #Landgericht #Kiel glaubte ihm auch nicht.
Warum?
Der Insasse trägt rechtsextreme Tätowierungen (u.a. ein Hakenkreuz)
und er wurde mehrfach wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt.Der Beschluss des Landgerichts Kiel vom 08.09.2025 (Az. 44 StVK 176/25 Vollz) ist rechtskräftig.
Und auch wichtig: wer von Euch lag denn richtig?

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Der Beschluss des Landgerichts Kiel vom 08.09.2025 (Az. 44 StVK 176/25 Vollz) ist rechtskräftig.
Und auch wichtig: wer von Euch lag denn richtig?

@gerichteSH ich lag daneben
Kenn mich mit so Nazizeugs nicht aus. Ich hätte die Katzemojis rein gemacht. Die sind eh niedlicher
