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  3. Sozialleistungen für Teilzeitarbeitende nur noch dann, wenn ein zwingender Grund für die Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Sozialleistungen für Teilzeitarbeitende nur noch dann, wenn ein zwingender Grund für die Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

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  • zynaesthesie@mastodon.socialZ This user is from outside of this forum
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    zynaesthesie@mastodon.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #1

    Sozialleistungen für Teilzeitarbeitende nur noch dann, wenn ein zwingender Grund für die Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

    WEIL ES NICHT GENUG VOLLZEITSTELLEN GIBT IHR GOTTVERFICKTEN HECKENPENNER!?

    unnon89@nrw.socialU harryhurry@digitalcourage.socialH erasmus@troet.cafeE earlytwix@sueden.socialE 4 Antworten Letzte Antwort
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    • zynaesthesie@mastodon.socialZ zynaesthesie@mastodon.social

      Sozialleistungen für Teilzeitarbeitende nur noch dann, wenn ein zwingender Grund für die Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

      WEIL ES NICHT GENUG VOLLZEITSTELLEN GIBT IHR GOTTVERFICKTEN HECKENPENNER!?

      unnon89@nrw.socialU This user is from outside of this forum
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      unnon89@nrw.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      @zynaesthesie !this. Allein wenn man sich z.B. mal die Gebäudereinigung anschaut das sind ALLES nur noch Teilzeitstellen <.<

      Genau so im Supermarkt wenn de Regale auffüllen willst ausschließlich nur noch Minijob oder Teilzeit. -.-

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      • zynaesthesie@mastodon.socialZ zynaesthesie@mastodon.social

        Sozialleistungen für Teilzeitarbeitende nur noch dann, wenn ein zwingender Grund für die Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

        WEIL ES NICHT GENUG VOLLZEITSTELLEN GIBT IHR GOTTVERFICKTEN HECKENPENNER!?

        harryhurry@digitalcourage.socialH This user is from outside of this forum
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        harryhurry@digitalcourage.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        @zynaesthesie
        Vollpfosten vs. Teilzeitpfosten.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • typ3typ@nrw.socialT typ3typ@nrw.social shared this topic
        • zynaesthesie@mastodon.socialZ zynaesthesie@mastodon.social

          Sozialleistungen für Teilzeitarbeitende nur noch dann, wenn ein zwingender Grund für die Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

          WEIL ES NICHT GENUG VOLLZEITSTELLEN GIBT IHR GOTTVERFICKTEN HECKENPENNER!?

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          erasmus@troet.cafe
          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          @zynaesthesie
          Heckenpenner find ich gut

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • luettdeern@plasmatrap.comL luettdeern@plasmatrap.com shared this topic
          • zynaesthesie@mastodon.socialZ zynaesthesie@mastodon.social

            Sozialleistungen für Teilzeitarbeitende nur noch dann, wenn ein zwingender Grund für die Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

            WEIL ES NICHT GENUG VOLLZEITSTELLEN GIBT IHR GOTTVERFICKTEN HECKENPENNER!?

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            schrieb zuletzt editiert von
            #5

            @zynaesthesie Wie wäre es Gesundheitsleistungen und Rentenleistungen für Gutverdienende nur anteilig ihre Einzahlungsleistung in die Sozialsystme. D.h. Mindestlohnempfangende bekommen die volleren Gesundheitsleistugen. Besserverdienende müssen prozentual zuzahlen was sie durch die Beitragsbesssunggrenze einsparen.

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