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  3. Eine Freundin hat ein Grundstück in #Karlsruhe mit einer schmalen Rasenfläche bis zum Gehweg einer viel befahrenen Straße und einer Tramtrasse in Sichtweite.

Eine Freundin hat ein Grundstück in #Karlsruhe mit einer schmalen Rasenfläche bis zum Gehweg einer viel befahrenen Straße und einer Tramtrasse in Sichtweite.

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karlsruhecduunionlawandorder
62 Beiträge 31 Kommentatoren 0 Aufrufe
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  • alienjay@burningboard.netA alienjay@burningboard.net

    @Ulan_KA Zur Entfernung auffordern mit kurzer Frist. Danach entfernen lassen, Rechnung schicken

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    ulan_ka@social.tchncs.de
    schrieb zuletzt editiert von
    #21

    @AlienJay genau meine Empfehlung an die Freundin.

    quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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    • schuhmi@social.galgata.netS schuhmi@social.galgata.net

      @Ulan_KA Anzünden würde ich es.

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      schrieb zuletzt editiert von
      #22

      @Schuhmi würde die Freundin am liebsten tun. Wäre halt Sachbeschädigung. Genauso wie übermalen oder klein sägen und ähnliches.
      @jasperb @virbonus

      schuhmi@social.galgata.netS nephele@rollenspiel.socialN macnutzer94@sueden.socialM 3 Antworten Letzte Antwort
      0
      • schrank@phpc.socialS schrank@phpc.social

        @Ulan_KA unabhängig davon gilt natürlich auch außen/innenverhältnis. Ist mir egal wer es versaut hast, die cdu ist verantwortlich 🤷
        @beate

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        senseexception@phpc.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #23

        @Schrank @Ulan_KA @beate Wie groß ist das und kann man es abdecken? Ist schließlich Privatgrundstück, oder?

        ulan_ka@social.tchncs.deU 1 Antwort Letzte Antwort
        0
        • yetzt@social.yetzt.meY yetzt@social.yetzt.me

          @Ulan_KA nicht verbieten, aber ein schild mit mietpreisen anbringen und dann inkassounternehmen schicken.

          ulan_ka@social.tchncs.deU This user is from outside of this forum
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          schrieb zuletzt editiert von
          #24

          @yetzt ebenfalls ein Vorschlag von mir, aber die Freundin findet es unerträglich, dass ausgerechnet die CDU da Werbung macht, das sei kaum besser als die echten Faschisten.

          Sie hat es der CDU bereits mehrmals explizit verboten. Wenn Sie jetzt ein Mietverhältnis anböte wäre das für dieses Plakat unwirksam, da das Angebot nachträglich kommt. Allerdings kann man in diesem Fall, wegen des Vorsatzes bei dem Missbrauch, ein mehrfaches des üblichen Mietsatzes auch vor Gericht einfordern.

          Sie will aber gar kein Plakat da haben. Bestenfalls ein Werbebanner eines lokalen Handwerkers könne sie sich vorstellen - klein genug um hinter der Hecke ihres Grundstücks unsichtbar zu sein.

          paleva@norden.socialP 1 Antwort Letzte Antwort
          0
          • ulan_ka@social.tchncs.deU ulan_ka@social.tchncs.de

            @Schuhmi würde die Freundin am liebsten tun. Wäre halt Sachbeschädigung. Genauso wie übermalen oder klein sägen und ähnliches.
            @jasperb @virbonus

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            schuhmi@social.galgata.net
            schrieb zuletzt editiert von
            #25

            @Ulan_KA @jasperb @virbonus Sachbeschädigung vs wiederholtem Hausfriedensbruch - würde mich die richterliche Abwägung interessieren.

            virbonus@sueden.socialV 1 Antwort Letzte Antwort
            0
            • senseexception@phpc.socialS senseexception@phpc.social

              @Schrank @Ulan_KA @beate Wie groß ist das und kann man es abdecken? Ist schließlich Privatgrundstück, oder?

              ulan_ka@social.tchncs.deU This user is from outside of this forum
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              ulan_ka@social.tchncs.de
              schrieb zuletzt editiert von
              #26

              @Schrank @beate @SenseException Größe 3x5m oder so.
              Ja, privater Grund.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ulan_ka@social.tchncs.deU ulan_ka@social.tchncs.de

                Eine Freundin hat ein Grundstück in #Karlsruhe mit einer schmalen Rasenfläche bis zum Gehweg einer viel befahrenen Straße und einer Tramtrasse in Sichtweite.

                Zum wiederholten Mal hat die BW- #CDU nun zur Landtagswahl eine monströse Plakatwand (überdimensionerter „Wesselmann“) darauf aufgestellt - ohne zu fragen und nachdem sie es ihr bei vergangenen Wahlen bereits explizit verboten hatte. Und diesmal sogar obwohl die Aufstellenden bei Ihrer Arbeit durch einen Nachbarn explizit auf ihr illegales Treiben hingewiesen wurden.

                So viel zu #LawAndOrder der #Union.

                kontrollierterwahnwitz@sueden.socialK This user is from outside of this forum
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                kontrollierterwahnwitz@sueden.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #27

                @Ulan_KA Ich würde es als Einladung für ein Kunstprojekt ansehen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                0
                • schuhmi@social.galgata.netS schuhmi@social.galgata.net

                  @Ulan_KA @jasperb @virbonus Sachbeschädigung vs wiederholtem Hausfriedensbruch - würde mich die richterliche Abwägung interessieren.

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                  virbonus@sueden.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #28

                  @Schuhmi @Ulan_KA @jasperb Vor allem, wenn man das ggf. öffentlich macht, wäre die #CDU schön blöd, die Blamage durch eine Anzeige noch zu vergrößern. Außerdem würde ich es als Schenkung betrachten, wenn jemand was auf mein Grundstück baut.

                  quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ulan_ka@social.tchncs.deU ulan_ka@social.tchncs.de

                    @Schuhmi würde die Freundin am liebsten tun. Wäre halt Sachbeschädigung. Genauso wie übermalen oder klein sägen und ähnliches.
                    @jasperb @virbonus

                    nephele@rollenspiel.socialN This user is from outside of this forum
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                    nephele@rollenspiel.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #29

                    @Schuhmi @jasperb @virbonus @Ulan_KA sofort schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Unrats, der unerlaubt auf ihr Grundstück verfrachtet wurde und nach 1 Woche Frist Entsorgung auf deren Kosten. Dabei Bezug nehmen auf die wiederholten Belehrungen letztes Mal und beim Aufstellen und am besten erfolgt das sogar direkt durch einen Anwalt und hat ne Unterlassungserklärung dabei.

                    nephele@rollenspiel.socialN 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • nephele@rollenspiel.socialN nephele@rollenspiel.social

                      @Schuhmi @jasperb @virbonus @Ulan_KA sofort schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Unrats, der unerlaubt auf ihr Grundstück verfrachtet wurde und nach 1 Woche Frist Entsorgung auf deren Kosten. Dabei Bezug nehmen auf die wiederholten Belehrungen letztes Mal und beim Aufstellen und am besten erfolgt das sogar direkt durch einen Anwalt und hat ne Unterlassungserklärung dabei.

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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #30

                      @Schuhmi @jasperb @virbonus @Ulan_KA oh und abhängen mit Müllsäcken oder einer Plane wäre eine nichtdestruktive Maßnahme den Werbeeffekt zu unterbinden, ohme es kapitt zu machen.

                      nephele@rollenspiel.socialN jasperb@mastodon.socialJ 2 Antworten Letzte Antwort
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                      • nephele@rollenspiel.socialN nephele@rollenspiel.social

                        @Schuhmi @jasperb @virbonus @Ulan_KA oh und abhängen mit Müllsäcken oder einer Plane wäre eine nichtdestruktive Maßnahme den Werbeeffekt zu unterbinden, ohme es kapitt zu machen.

                        nephele@rollenspiel.socialN This user is from outside of this forum
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                        schrieb zuletzt editiert von
                        #31

                        @Schuhmi @jasperb @virbonus @Ulan_KA ist das ordnungsamt schon kontaktiert worden?

                        ulan_ka@social.tchncs.deU 1 Antwort Letzte Antwort
                        0
                        • nephele@rollenspiel.socialN nephele@rollenspiel.social

                          @Schuhmi @jasperb @virbonus @Ulan_KA oh und abhängen mit Müllsäcken oder einer Plane wäre eine nichtdestruktive Maßnahme den Werbeeffekt zu unterbinden, ohme es kapitt zu machen.

                          jasperb@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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                          schrieb zuletzt editiert von
                          #32

                          @Nephele @Schuhmi @virbonus @Ulan_KA oder neben dem Plakat ein großes Krippenspiel aufbauen: Josef und die schwangere Maria werden von Merz und Dobrinth abgewiesen und abgeschoben.
                          Dahinter noch eine Kulisse mit rauchenden Gaskraftwerken, verseuchten Ökosystemen, Waldrodungen, Umverteilung nach oben und Massenüberwachung, wählt CDU! Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Ist das nicht eine Steilvorlage?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ulan_ka@social.tchncs.deU ulan_ka@social.tchncs.de

                            @yetzt ebenfalls ein Vorschlag von mir, aber die Freundin findet es unerträglich, dass ausgerechnet die CDU da Werbung macht, das sei kaum besser als die echten Faschisten.

                            Sie hat es der CDU bereits mehrmals explizit verboten. Wenn Sie jetzt ein Mietverhältnis anböte wäre das für dieses Plakat unwirksam, da das Angebot nachträglich kommt. Allerdings kann man in diesem Fall, wegen des Vorsatzes bei dem Missbrauch, ein mehrfaches des üblichen Mietsatzes auch vor Gericht einfordern.

                            Sie will aber gar kein Plakat da haben. Bestenfalls ein Werbebanner eines lokalen Handwerkers könne sie sich vorstellen - klein genug um hinter der Hecke ihres Grundstücks unsichtbar zu sein.

                            paleva@norden.socialP This user is from outside of this forum
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                            paleva@norden.social
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #33

                            @Ulan_KA @yetzt Regeln gelten gerne mal für alle anderen, nicht für die #cdu 🤮

                            Kann man das Ding nicht von der Polizei entfernen lassen? Auf Ortsvereinskosten ?🤷‍♀️
                            Wie doof ist das denn bitte

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ulan_ka@social.tchncs.deU ulan_ka@social.tchncs.de

                              Eine Freundin hat ein Grundstück in #Karlsruhe mit einer schmalen Rasenfläche bis zum Gehweg einer viel befahrenen Straße und einer Tramtrasse in Sichtweite.

                              Zum wiederholten Mal hat die BW- #CDU nun zur Landtagswahl eine monströse Plakatwand (überdimensionerter „Wesselmann“) darauf aufgestellt - ohne zu fragen und nachdem sie es ihr bei vergangenen Wahlen bereits explizit verboten hatte. Und diesmal sogar obwohl die Aufstellenden bei Ihrer Arbeit durch einen Nachbarn explizit auf ihr illegales Treiben hingewiesen wurden.

                              So viel zu #LawAndOrder der #Union.

                              duncan_blues@norden.socialD This user is from outside of this forum
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                              duncan_blues@norden.social
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #34

                              @Ulan_KA
                              Filed under #nieWiederCDUCSU

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • virbonus@sueden.socialV virbonus@sueden.social

                                @Schuhmi @Ulan_KA @jasperb Vor allem, wenn man das ggf. öffentlich macht, wäre die #CDU schön blöd, die Blamage durch eine Anzeige noch zu vergrößern. Außerdem würde ich es als Schenkung betrachten, wenn jemand was auf mein Grundstück baut.

                                quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
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                                quino_schuetz@norden.social
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #35

                                @virbonus Die haben kein Untechtsbewusstsein.
                                @Schuhmi @Ulan_KA @jasperb

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • nephele@rollenspiel.socialN nephele@rollenspiel.social

                                  @Schuhmi @jasperb @virbonus @Ulan_KA ist das ordnungsamt schon kontaktiert worden?

                                  ulan_ka@social.tchncs.deU This user is from outside of this forum
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                                  ulan_ka@social.tchncs.de
                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @Schuhmi @jasperb @virbonus @Nephele vom Ordnungsamt bekommt man da eine kühle Absage, das ist privater Ärger.

                                  Ja die einfachste Idee wäre, das von einem Unternehmen unverzüglich (Montag morgen) abbauen und einlagern zu lassen und die Rechnung plus eigenen Aufwand und einer Entschädigungsforderung an die CDU zu berechnen.
                                  Fristen braucht's da keine, das Verbot war bereits mehrfach ausgesprochen worden.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ulan_ka@social.tchncs.deU ulan_ka@social.tchncs.de

                                    @AlienJay genau meine Empfehlung an die Freundin.

                                    quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                    quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                    quino_schuetz@norden.social
                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @Ulan_KA Wäre auch mein Ansatz gewesen. 3 Tage Beseitigungsfrist, ansonsten sog. Ersatzvornahme und Einlagerungskosten androhen. Nach Fristablauf sofort selber abbauen.
                                    Das Schreiben am besten vor Zeugen persönlich in den Briefkasten einwerfen. Wenn das mehrfach ausgesprochene Verbot beweisbar ist, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen.
                                    PS: In der Zwischenzeit das Wahlplakat mit einer Plane zuhängen, damit es nicht wahrgenommen werden kann.
                                    @AlienJay

                                    quino_schuetz@norden.socialQ ulan_ka@social.tchncs.deU 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                                      @Ulan_KA Wäre auch mein Ansatz gewesen. 3 Tage Beseitigungsfrist, ansonsten sog. Ersatzvornahme und Einlagerungskosten androhen. Nach Fristablauf sofort selber abbauen.
                                      Das Schreiben am besten vor Zeugen persönlich in den Briefkasten einwerfen. Wenn das mehrfach ausgesprochene Verbot beweisbar ist, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen.
                                      PS: In der Zwischenzeit das Wahlplakat mit einer Plane zuhängen, damit es nicht wahrgenommen werden kann.
                                      @AlienJay

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                                      quino_schuetz@norden.social
                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @Ulan_KA PPS: Wenn der Hausfriedensbruch anzeigbar ist, würde ich denen vielleicht sogar einen konkreten Termin vorgeben, zu dem sie das Grundstück wieder betreten dürfen, um das Plakat abzubauen. Die Grünfläche dürfte ja sicher beschädigt sein und weiter werden.
                                      @AlienJay

                                      ulan_ka@social.tchncs.deU 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                                        @Ulan_KA Wäre auch mein Ansatz gewesen. 3 Tage Beseitigungsfrist, ansonsten sog. Ersatzvornahme und Einlagerungskosten androhen. Nach Fristablauf sofort selber abbauen.
                                        Das Schreiben am besten vor Zeugen persönlich in den Briefkasten einwerfen. Wenn das mehrfach ausgesprochene Verbot beweisbar ist, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen.
                                        PS: In der Zwischenzeit das Wahlplakat mit einer Plane zuhängen, damit es nicht wahrgenommen werden kann.
                                        @AlienJay

                                        ulan_ka@social.tchncs.deU This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #39

                                        @quino_schuetz @AlienJay eine Plane dieser Größe muss man auch erst mal haben und anbringen, das Plakat ist wirklich monströs groß. Fristen sehe ich ich hier keine als erforderlich: das Verbot ist der CDU jahrelang bekannt und insbesondere wurden bei der Errichtung die Mitarbeiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Privatgrund ist und sie illegal handeln.

                                        energisch_@troet.cafeE 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                                          @Ulan_KA PPS: Wenn der Hausfriedensbruch anzeigbar ist, würde ich denen vielleicht sogar einen konkreten Termin vorgeben, zu dem sie das Grundstück wieder betreten dürfen, um das Plakat abzubauen. Die Grünfläche dürfte ja sicher beschädigt sein und weiter werden.
                                          @AlienJay

                                          ulan_ka@social.tchncs.deU This user is from outside of this forum
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                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #40

                                          @quino_schuetz @AlienJay korrekt. Die sind da in die unbefestigte Wiese mit einem Laster reingefahren.

                                          quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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