💥💥💥 Wir haben vor dem Landgericht Hamburg vollumfänglich gewonnen.
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Wir haben vor dem Landgericht Hamburg vollumfänglich gewonnen. Die Klagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen CORRECTIV wurden komplett abgewiesen.

Ich war als Reporter da. 2023 in Potsdam und heute im Landgericht. Und erkläre euch die Hintergründe. Ein langer Thread 
Erstmal, ganz klar, das Gericht bestätigt: Unsere Einordnung im Text „Geheimplan gegen Deutschland“ war rechtmäßig. Die Pressefreiheit gilt – auch, wenn Rechercheergebnisse politisch unbequem sind. EINORDNUNG. Das ist wichtig, denn Zitate und andere Tatsachen wurden hier nicht angefochten.
Worum ging es? – Sellners Remigrationskonzept als „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ – Wie Vosgeraus eigene „Ausbürgerung“-Aussage – Mörigs Vorschlag eines Expertengremiums zur Umsetzung des Konzeptes Das Gericht hat die Klage klar zurückgewiesen.
Warum ist das wichtig? Weil das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass journalistische Einordnung zulässig ist – wenn sie auf Material basiert und für Leser als Wertung erkennbar bleibt. Weil über Monate Journalisten eingeschüchtert wurden, diese Klagen groß aufgeblasen wurden.
Das Gericht schreibt: Leser erkennen, „dass … zwischen wörtlicher Wiedergabe und bewertender Umschreibung differenziert werden kann.“ Die Einordnung ist eine zulässige Wertung.
Das Gericht sagt glasklar: Die Einordnung „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ ist legitim, weil die zugrunde liegenden Tatsachen stimmen.
Wörtlich: Sellner schlage Maßnahmen vor, die „auf die Beendigung des Aufenthalts … deutscher Staatsbürger abzielen“ – über gesetzlichen Anpassungsdruck. Dieses Vorgehen dürfe journalistisch zulässig als „Ausweisung“ bezeichnet werden.
Auch die sogenannte „Ausbürgerungsidee“ ist laut Gericht korrekt wiedergegeben: Die Stellungnahme Vosgeraus ist „zutreffend wiedergegeben“ – inklusive seiner späteren Erinnerungslücke.
1/… Weiter im Thread…
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