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  3. Selbst klar erkennbarer zentimetertiefer Schnee hält Autofahrer nicht davon ab, mich zu eng zu überholen.

Selbst klar erkennbarer zentimetertiefer Schnee hält Autofahrer nicht davon ab, mich zu eng zu überholen.

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  • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

    Selbst klar erkennbarer zentimetertiefer Schnee hält Autofahrer nicht davon ab, mich zu eng zu überholen. Begründung: Ich sei zu weit in der Mitte gefahren. Wo ich gefahren bin: auf dem schmalen Streifen Fahrbahn, den die rechten Räder der Autos freigefahren haben. #AbstandIstAnstand #motorisierteGewalt #öffentlichesInteresse @GegenAutogewalt #VisionZero

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    schrieb zuletzt editiert von
    #3

    @quino_schuetz

    Dabei markiert die andere Reifenspur einschließlich dann ziemlich gut den Mindestabstand, also den Bereich, der beim Überholen nicht befahren werden darf.

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    • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

      Selbst klar erkennbarer zentimetertiefer Schnee hält Autofahrer nicht davon ab, mich zu eng zu überholen. Begründung: Ich sei zu weit in der Mitte gefahren. Wo ich gefahren bin: auf dem schmalen Streifen Fahrbahn, den die rechten Räder der Autos freigefahren haben. #AbstandIstAnstand #motorisierteGewalt #öffentlichesInteresse @GegenAutogewalt #VisionZero

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      schrieb zuletzt editiert von
      #4

      @quino_schuetz und selbst wenn, gibt denen das nicht das Recht zur Selbstjustiz.

      quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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      • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

        Selbst klar erkennbarer zentimetertiefer Schnee hält Autofahrer nicht davon ab, mich zu eng zu überholen. Begründung: Ich sei zu weit in der Mitte gefahren. Wo ich gefahren bin: auf dem schmalen Streifen Fahrbahn, den die rechten Räder der Autos freigefahren haben. #AbstandIstAnstand #motorisierteGewalt #öffentlichesInteresse @GegenAutogewalt #VisionZero

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        schrieb zuletzt editiert von
        #5

        @quino_schuetz @GegenAutogewalt Passend dazu und auch gleichzeitig erschreckend, wie wenig die Polizei das alles interessiert: https://procial.tchncs.de/notes/ahdaf8prcvan03gr

        quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

          Selbst klar erkennbarer zentimetertiefer Schnee hält Autofahrer nicht davon ab, mich zu eng zu überholen. Begründung: Ich sei zu weit in der Mitte gefahren. Wo ich gefahren bin: auf dem schmalen Streifen Fahrbahn, den die rechten Räder der Autos freigefahren haben. #AbstandIstAnstand #motorisierteGewalt #öffentlichesInteresse @GegenAutogewalt #VisionZero

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          schrieb zuletzt editiert von
          #6

          @quino_schuetz
          Ist doch kackegal, wo du gefahren bist. 1,5 m Seitenabstand sind mindestens einzuhalten.

          Vermeintliches illegales Straßenbenutzen anderer gibt niemandem ein Recht auf Selbstjustiz.

          @GegenAutogewalt

          quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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          • gegenautogewalt@dresden.networkG gegenautogewalt@dresden.network

            @quino_schuetz und selbst wenn, gibt denen das nicht das Recht zur Selbstjustiz.

            quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
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            quino_schuetz@norden.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #7

            @GegenAutogewalt So ist es. Genau die Ansage erwarte ich auch von einer wahrhaftig neutralen Polizei und Justiz: Egal wo das Radly fährt, der #Überholabstand ist *immer und überall* einzuhalten. In §5 steht nämlich nichts von "nur, wenn der Überholte am Fahrbahnrand oder in der #Dooring-Zone fährt." Das gilt ausnahmslos!

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            • cyb3rrunn3r@troet.cafeC cyb3rrunn3r@troet.cafe

              @quino_schuetz @GegenAutogewalt Passend dazu und auch gleichzeitig erschreckend, wie wenig die Polizei das alles interessiert: https://procial.tchncs.de/notes/ahdaf8prcvan03gr

              quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
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              quino_schuetz@norden.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #8

              @cyb3rrunn3r Ja, dazu habe ich mich auch schon geäußert. https://norden.social/@quino_schuetz/115882040000848584
              @GegenAutogewalt

              cyb3rrunn3r@troet.cafeC 1 Antwort Letzte Antwort
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              • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                @cyb3rrunn3r Ja, dazu habe ich mich auch schon geäußert. https://norden.social/@quino_schuetz/115882040000848584
                @GegenAutogewalt

                cyb3rrunn3r@troet.cafeC This user is from outside of this forum
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                cyb3rrunn3r@troet.cafe
                schrieb zuletzt editiert von
                #9

                @quino_schuetz @GegenAutogewalt "Übersehen" ist FÜR MICH das eindeutigste Zeichen, dass so jemand hinterm Steuer absolut NICHTS zu suchen hat und dem UMGEHEND der Waffensch.... ähm Führerschein entzogen gehört - für immer..

                quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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                • cyb3rrunn3r@troet.cafeC cyb3rrunn3r@troet.cafe

                  @quino_schuetz @GegenAutogewalt "Übersehen" ist FÜR MICH das eindeutigste Zeichen, dass so jemand hinterm Steuer absolut NICHTS zu suchen hat und dem UMGEHEND der Waffensch.... ähm Führerschein entzogen gehört - für immer..

                  quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
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                  quino_schuetz@norden.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #10

                  @cyb3rrunn3r Das weiß die Polizei doch nicht, wenn sie den Fahrer noch gar nicht identifizieren und vernehmen konnte. Das hat sie doch nur in gutgemeinter vorauseilender Unkenntnis behauptet.
                  @GegenAutogewalt

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                  • datenhalde@nrw.socialD datenhalde@nrw.social

                    @quino_schuetz
                    Ist doch kackegal, wo du gefahren bist. 1,5 m Seitenabstand sind mindestens einzuhalten.

                    Vermeintliches illegales Straßenbenutzen anderer gibt niemandem ein Recht auf Selbstjustiz.

                    @GegenAutogewalt

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                    quino_schuetz@norden.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #11

                    @datenhalde Gerade wenn sie vermeintlich ist. Dann ist sie in Wahrheit nämlich legal.
                    @GegenAutogewalt

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                    • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                      Selbst klar erkennbarer zentimetertiefer Schnee hält Autofahrer nicht davon ab, mich zu eng zu überholen. Begründung: Ich sei zu weit in der Mitte gefahren. Wo ich gefahren bin: auf dem schmalen Streifen Fahrbahn, den die rechten Räder der Autos freigefahren haben. #AbstandIstAnstand #motorisierteGewalt #öffentlichesInteresse @GegenAutogewalt #VisionZero

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                      quino_schuetz@norden.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #12

                      PS: Woher ich die Begründung kenne? 300 Meter weiter hatte ich das Milchbübchen an der roten Ampel wieder eingeholt gehabt.
                      @GegenAutogewalt

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