Mit KI (LLM) erzeugte Logos sind nicht schutzfähig, wenn kein menschlicher wertschöpfender Prozess existiert.
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Mit KI (LLM) erzeugte Logos sind nicht schutzfähig, wenn kein menschlicher wertschöpfender Prozess existiert. Prompting reicht dafür nicht.
AG München, Endurteil v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513?hl=true
> "Dem Kläger stehen die geltend gemachten Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG nicht zu. Bei den streitgegenständlichen Erzeugnissen handelt es sich nicht um nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst."
Tja

Auch die anderen Begründungen sollte man sich mal gut durchlesen. Sehr spannend für Kreative vs. AI-Prompter.
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Mit KI (LLM) erzeugte Logos sind nicht schutzfähig, wenn kein menschlicher wertschöpfender Prozess existiert. Prompting reicht dafür nicht.
AG München, Endurteil v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513?hl=true
> "Dem Kläger stehen die geltend gemachten Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG nicht zu. Bei den streitgegenständlichen Erzeugnissen handelt es sich nicht um nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst."
Tja

Auch die anderen Begründungen sollte man sich mal gut durchlesen. Sehr spannend für Kreative vs. AI-Prompter.
@beandev hab ich evtl von dir, aber ich schreibs noch mal auf, weils passt: in den USA ist LLM Code wahrscheinlich auch nicht schutzfähig und nicht gekennzeichnete Commits vergiften evtl ganze Code Bases. Quelle bin ich grad zu faul zu suchen.
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@beandev hab ich evtl von dir, aber ich schreibs noch mal auf, weils passt: in den USA ist LLM Code wahrscheinlich auch nicht schutzfähig und nicht gekennzeichnete Commits vergiften evtl ganze Code Bases. Quelle bin ich grad zu faul zu suchen.
@grob @beandev
Hatte ich mir gebookmarked: https://zomglol.wtf/@jamie/116059523957674208 -
Mit KI (LLM) erzeugte Logos sind nicht schutzfähig, wenn kein menschlicher wertschöpfender Prozess existiert. Prompting reicht dafür nicht.
AG München, Endurteil v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513?hl=true
> "Dem Kläger stehen die geltend gemachten Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG nicht zu. Bei den streitgegenständlichen Erzeugnissen handelt es sich nicht um nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst."
Tja

Auch die anderen Begründungen sollte man sich mal gut durchlesen. Sehr spannend für Kreative vs. AI-Prompter.
@beandev hier auch älteres Dokument dazu vom bmjv: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240305_FAQ_KI_Urheberrecht.pdf
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@grob @beandev
Hatte ich mir gebookmarked: https://zomglol.wtf/@jamie/116059523957674208 -
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