Bei Autogewalt ist die Nichtverfolgung mit der Begründung "Kein öffentliches Interesse" übrigens eine Untergrabung des Staatsmonopols auf Gewalt.
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Bei Autogewalt ist die Nichtverfolgung mit der Begründung "Kein öffentliches Interesse" übrigens eine Untergrabung des Staatsmonopols auf Gewalt.
So wie ein Waffenschein benötigt wird, um nachzuweisen, daß damit keine Gefährdungen begangen werden, gibt es nunmal einen Führer*innenschein, mit dem nachgewiesen wird, daß di*er Fahrer*in die Maschine beherrscht ohne Andere an Leib und Leben zu gefährden.
Wenn je*mensch angeschossen wird ist es ja auch ein öffentliches Interesse.
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