„Ab 2026 verschärft der Gesetzgeber die Maßstäbe zur Übernahme von Unterkunftskosten in der Grundsicherung erheblich.
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„Ab 2026 verschärft der Gesetzgeber die Maßstäbe zur Übernahme von Unterkunftskosten in der Grundsicherung erheblich. Jobcenter erhalten weitergehende Befugnisse zur Begrenzung von Miete und Wohnfläche und nutzen weniger Ermessensspielräume. Für viele Bürgergeld-Leistungsberechtigte (und Menschen in der jetzigen Grundsicherung) steigt damit das konkrete Risiko, die bisherige Wohnung zu verlieren.“
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