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Wollt Ihr mal was lustiges aus der Welt der Selbständigen und Unternehmer hören?

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  • datenritter@digitalcourage.socialD This user is from outside of this forum
    datenritter@digitalcourage.socialD This user is from outside of this forum
    datenritter@digitalcourage.social
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wollt Ihr mal was lustiges aus der Welt der Selbständigen und Unternehmer hören?

    Also: Wenn man eine Versandmarke kauft, dann ist die USt. darauf 0%, weil Versandunternehmen keine USt. zahlen.

    Wenn Ihr die Marke nun verwendet, um Ware zu verschicken, dann richtet sich die USt. für die Versandkosten, die nun eine Nebenleistung geworden sind, nach der Ware. Also 19%.

    Doch Moment. Was, wenn es sich um Ware handelt, auf die eine USt. von nur 7% fällig wird? Nun, dann gilt das auch für die Versandkosten.

    Legt man nun einem Werkzeug (19%) ein Buch (7%) bei, dann muss man die USt. auf die Versandkosten splitten, und zwar im Verhältnis der Nettobeträge der transportierten Ware.

    Was passiert, wenn ein Versanddienstleister einen Stapel Paketmarken versendet und denen z.B. ein Schwämmchen (= Werkzeug) beilegt, weiß ich nicht. 😁

    Übrigens gibt es durch eine andere Richtlinie auch einen Unterschied zwischen neu in Verkehr gebrachter und wiederverwendeter Verpackung. ^^

    mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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    • datenritter@digitalcourage.socialD datenritter@digitalcourage.social

      Wollt Ihr mal was lustiges aus der Welt der Selbständigen und Unternehmer hören?

      Also: Wenn man eine Versandmarke kauft, dann ist die USt. darauf 0%, weil Versandunternehmen keine USt. zahlen.

      Wenn Ihr die Marke nun verwendet, um Ware zu verschicken, dann richtet sich die USt. für die Versandkosten, die nun eine Nebenleistung geworden sind, nach der Ware. Also 19%.

      Doch Moment. Was, wenn es sich um Ware handelt, auf die eine USt. von nur 7% fällig wird? Nun, dann gilt das auch für die Versandkosten.

      Legt man nun einem Werkzeug (19%) ein Buch (7%) bei, dann muss man die USt. auf die Versandkosten splitten, und zwar im Verhältnis der Nettobeträge der transportierten Ware.

      Was passiert, wenn ein Versanddienstleister einen Stapel Paketmarken versendet und denen z.B. ein Schwämmchen (= Werkzeug) beilegt, weiß ich nicht. 😁

      Übrigens gibt es durch eine andere Richtlinie auch einen Unterschied zwischen neu in Verkehr gebrachter und wiederverwendeter Verpackung. ^^

      mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @datenritter

      Darf ich mal ganz laut schreien?

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