Vor exakt zwei Jahren erschien unsere Potsdam-Recherche, in der wir verfassungswidriges Konzept enttarnten.
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Vor exakt zwei Jahren erschien unsere Potsdam-Recherche, in der wir verfassungswidriges Konzept enttarnten. Ich höre oft, es sei seitdem wenig passiert – das Gegenteil ist der Fall. Wie juristische und politische Weichen für ein AfD-Verbot gestellt wurden: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/10/zwei-jahre-nach-der-potsdam-recherche-von-angeblichen-deportationsluegen-bis-zum-moeglichen-afd-verbotsverfahren/ 🧵
Wir gehen in dem Text auf die juristischen Urteile und sozialen Bewegungen ein, die nach unserer Recherche ausgelöst wurden. Und: warum sie und die darauf folgenden Proteste und Bewegungen so zentral für die Möglichkeit eines AfD-Parteiverbot-Prüfverfahrens ist.
Die Debatten rund um die Recherche sind eng mir der deutschen Geschichte verwoben, vom ersten Tag diskutierten in den Parlamenten Politiker, ob Neonazis auch Nazis seien, auf fast absurde Weise. Ob man „Remigration“ mit „Deportationen“ vergleichen dürfe. Klar darf man das!
Teilnehmer der Konferenz sammelten Spenden, kämpften dafür, dass ihre Sprachverschleierungen und Wortkonstrukte schwammig bleiben, auf presserechtlicher Ebene. Doch parallel entschied ein Verwaltungsgericht nach dem anderen, immer wieder mit Verweis auf unsere Recherche, was ist.
Das wichtigste Urteil war in dem Zusammenhang das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Compact (Nicht-)Verbot. Absurder Weise verteidigte Ulrich Vosgerau das Magazin, der auch in Potsdam anwesend war: Der Teilnehmer, der meint, damals in Potsdam, da sei doch nichts schlimm dran gewesen.
Das Urteil zu Compact geht ausführlich auf das „Remigrationskonzept“ ein und weshalb es verfassungsfeindlich ist. Es liest sich klar wie eine feinde Rezeption unserer Recherche, in voller Abwägung aller Belege. Das Geile: Vosgerau kann nicht in Revision gehen, da sie gewonnen haben.
Es ist quasi ein Urteil im Urteil. Compact wurde nicht verboten, doch ein sehr hohes Gerichte haben also seither - teils ohne Revisionsmöglichkeit - festgelegt, dass „Remigration“ auch Staatsbürger meint und daher verfassungsfeindlich ist. 7/17 Hier unser Text dazu: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2025/10/20/bundesverwaltungsgericht-plaene-martin-sellners-zur-remigration-sind-verfassungswidrig/
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Vor exakt zwei Jahren erschien unsere Potsdam-Recherche, in der wir verfassungswidriges Konzept enttarnten. Ich höre oft, es sei seitdem wenig passiert – das Gegenteil ist der Fall. Wie juristische und politische Weichen für ein AfD-Verbot gestellt wurden: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/10/zwei-jahre-nach-der-potsdam-recherche-von-angeblichen-deportationsluegen-bis-zum-moeglichen-afd-verbotsverfahren/ 🧵
Wir gehen in dem Text auf die juristischen Urteile und sozialen Bewegungen ein, die nach unserer Recherche ausgelöst wurden. Und: warum sie und die darauf folgenden Proteste und Bewegungen so zentral für die Möglichkeit eines AfD-Parteiverbot-Prüfverfahrens ist.
Die Debatten rund um die Recherche sind eng mir der deutschen Geschichte verwoben, vom ersten Tag diskutierten in den Parlamenten Politiker, ob Neonazis auch Nazis seien, auf fast absurde Weise. Ob man „Remigration“ mit „Deportationen“ vergleichen dürfe. Klar darf man das!
Teilnehmer der Konferenz sammelten Spenden, kämpften dafür, dass ihre Sprachverschleierungen und Wortkonstrukte schwammig bleiben, auf presserechtlicher Ebene. Doch parallel entschied ein Verwaltungsgericht nach dem anderen, immer wieder mit Verweis auf unsere Recherche, was ist.
Das wichtigste Urteil war in dem Zusammenhang das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Compact (Nicht-)Verbot. Absurder Weise verteidigte Ulrich Vosgerau das Magazin, der auch in Potsdam anwesend war: Der Teilnehmer, der meint, damals in Potsdam, da sei doch nichts schlimm dran gewesen.
Das Urteil zu Compact geht ausführlich auf das „Remigrationskonzept“ ein und weshalb es verfassungsfeindlich ist. Es liest sich klar wie eine feinde Rezeption unserer Recherche, in voller Abwägung aller Belege. Das Geile: Vosgerau kann nicht in Revision gehen, da sie gewonnen haben.
Es ist quasi ein Urteil im Urteil. Compact wurde nicht verboten, doch ein sehr hohes Gerichte haben also seither - teils ohne Revisionsmöglichkeit - festgelegt, dass „Remigration“ auch Staatsbürger meint und daher verfassungsfeindlich ist. 7/17 Hier unser Text dazu: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2025/10/20/bundesverwaltungsgericht-plaene-martin-sellners-zur-remigration-sind-verfassungswidrig/
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Im wohl längsten Infokasten der Geschichte von @correctiv.org schlüsseln wir diese Urteile und Zusammenhänge detailliert auf - Der gesamte hier im Text (daher kein Alt-Text, passt eh nicht) 8/17 https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/10/zwei-jahre-nach-der-potsdam-recherche-von-angeblichen-deportationsluegen-bis-zum-moeglichen-afd-verbotsverfahren/
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Im wohl längsten Infokasten der Geschichte von @correctiv.org schlüsseln wir diese Urteile und Zusammenhänge detailliert auf - Der gesamte hier im Text (daher kein Alt-Text, passt eh nicht) 8/17 https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/10/zwei-jahre-nach-der-potsdam-recherche-von-angeblichen-deportationsluegen-bis-zum-moeglichen-afd-verbotsverfahren/
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Während wir also lange Zeit erlebten, dass die Gerichte hinter fehlerhafter Politik aufräumten, bekommen sie nun eine entscheidende Rolle in investigativer Berichterstattung. Unsere Einschätzung, unsere Wertung, stellt sich nun auch juristisch heraus, ist korrekt:
„Remigration“ ist ein klar verfassungsfeindliches Konzept. Und jetzt wird es spannend, da die AfD es in seiner klar verfassungsfeindlichen Konzeption und der „millionenfachen“ Art wie sie es fordern auch prägend in die Partei aufgenommen haben. Rein juristisch kommen die da nicht raus.
Der einzige Weg wäre, dass die Parteispitze und die überwiegende Mehrheit der Partei sich gegen das völkische Konzept der Partei auflehnt, es verurteilt und auch personelle Konsequenzen zieht. Für mich ist klar: das ist mittlerweile ihr Wesenskern, den wird sie nicht los.
Die Frage ist nur, ob sich die politischen Mehrheiten finden, um das Grundgesetz, Artikel 21, Parteienverbot zu aktivieren. Ob quasi Law and Order auch beim Grundgesetz gilt oder das nur eine Floskel mancher konservativen bleiben wird, die stattdessen von Angst getrieben sind.
Bis September wird auf politischer Ebene wohl wenig passieren, da bis dahin Wahlkampf ist - von BaWü bis Sachsen-Anhalt. Zumindest eine Mehrheit wird sich nicht finden. Lokale Gruppen von @AfDVerbotJetzt werden bis dahin das Wichtigste sein um eine Kraft aufzubauen.
https://afd-verbot.jetzt
Und natürlich die Gerichtsentscheidung des VG Köln, ob die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, die bald zu erwarten ist und das Gutachten der @Freiheitsrechte Mitte Mai. Das wird jeweils auch einen Boost geben und hoffentlich auch in Talkshows ankommen.
Die Bundesparteien werden bis dahin nicht die Füße hochlegen: die Bundescheffin der Grünen @franziskabrantner kündigte eine Bund- und Länder „Task-Force“ an, die Verfassungsschutzmaterial auswerten soll. Bis September ist die Zeit dazu natürlich knapp, aber der Druck ist hoch. -
L luettdeern@plasmatrap.com shared this topic
C crossgolf_rebel@moppels.bar shared this topic
B bjoerne@norden.social shared this topic
A angelacarstensen@mastodon.online shared this topic