Alle seit dem 01. April 2025 nach Deutschland eingereisten Geflüchteten aus der Ukraine sollen aus dem SGB II heraus- und in das AsylbLG aufgenommen werden.
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Alle seit dem 01. April 2025 nach Deutschland eingereisten Geflüchteten aus der Ukraine sollen aus dem SGB II heraus- und in das AsylbLG aufgenommen werden.
Dies hat massive Nachteile für diese Menschen.
Hier die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, aus der die Probleme des sogenannten „Leistungsrechtsanpassungsgesetzes" entsprechend adressiert werden: -
Alle seit dem 01. April 2025 nach Deutschland eingereisten Geflüchteten aus der Ukraine sollen aus dem SGB II heraus- und in das AsylbLG aufgenommen werden.
Dies hat massive Nachteile für diese Menschen.
Hier die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, aus der die Probleme des sogenannten „Leistungsrechtsanpassungsgesetzes" entsprechend adressiert werden:@why_not Kannst Du mir erklären, was die „obligatorische Anschlussversicherung“ ist? Ich habe das im Text nicht verstanden.
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@why_not Kannst Du mir erklären, was die „obligatorische Anschlussversicherung“ ist? Ich habe das im Text nicht verstanden.
Das betrifft die Krankenversicherung. Die Betroffenen sind nicht mehr durch Träger von Sozialleitungen obligatorisch weiterversichert, und das heißt, dass auch begonnene Behandlungen nicht weitergeführt werden können.
Satt dessen:
https://www.baff-zentren.org/faq/welche-rechte-auf-gesundheitsversorgung-haben-gefluechtete/ -
L luettdeern@plasmatrap.com shared this topic