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Das https://mastodon.social/@marvinoppong/116086414552443554 hat Auswirkungen auf meine Klage gegen die Polizei NRW wegen #Polizeigewalt (Az.

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polizeigewalt
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    #1

    Das https://mastodon.social/@marvinoppong/116086414552443554 hat Auswirkungen auf meine Klage gegen die Polizei NRW wegen #Polizeigewalt (Az. 20 K 4863/18), Ingewahrsamname und Platzverweis in Bonn 2018. Meine Klage hat das VG Köln 2022 in 1. Instanz abgewiesen - das Urteil stützt sich auf die Pressemitteilung der Bundespolizei!
    Der VG-Richter hat damals kurzfristig, am Tag der Verhandlung, meinem Anwalt Unterlagen zu der Sache mit der Pressemitteilung geschickt und wollte dann in der Verhandlung eine Aussage dazu.

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      Das https://mastodon.social/@marvinoppong/116086414552443554 hat Auswirkungen auf meine Klage gegen die Polizei NRW wegen #Polizeigewalt (Az. 20 K 4863/18), Ingewahrsamname und Platzverweis in Bonn 2018. Meine Klage hat das VG Köln 2022 in 1. Instanz abgewiesen - das Urteil stützt sich auf die Pressemitteilung der Bundespolizei!
      Der VG-Richter hat damals kurzfristig, am Tag der Verhandlung, meinem Anwalt Unterlagen zu der Sache mit der Pressemitteilung geschickt und wollte dann in der Verhandlung eine Aussage dazu.

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      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      Im Urteil heißt es: Die Einschätzung eines Polizisten, dass ich "mangelnde Kooperationsbereitschaft" gezeigt hätte, sei "zutreffend", denn das werde "gleichsam ex-post" durch den Sachverhalt in der Pressemitteilung, der dann im Urteil ausgeführt wird, "bestätigt".
      Und weiter: Für die Kammer zeige sich ein "wiederholendes Auftreten des Klägers, in dem er Konfliktsituationen mit Polizeibeamten gezielt" provoziere.

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        Im Urteil heißt es: Die Einschätzung eines Polizisten, dass ich "mangelnde Kooperationsbereitschaft" gezeigt hätte, sei "zutreffend", denn das werde "gleichsam ex-post" durch den Sachverhalt in der Pressemitteilung, der dann im Urteil ausgeführt wird, "bestätigt".
        Und weiter: Für die Kammer zeige sich ein "wiederholendes Auftreten des Klägers, in dem er Konfliktsituationen mit Polizeibeamten gezielt" provoziere.

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        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        Insgesamt müsse deshalb angenommen werden, dass eine Verständigung mit mir "insbesondere aufgrund" meiner "wiederholten verbalen Kritik...nicht erfolgversprechend erschien" und deshalb sei der Platzverweis für mich als Pressevertreter in Bonn "verhältnismäßig" gewesen.

        Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da ich dagegen in Berufung gegangen bin. Diese liegt seit 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

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        • marvinoppong@mastodon.socialM marvinoppong@mastodon.social

          Insgesamt müsse deshalb angenommen werden, dass eine Verständigung mit mir "insbesondere aufgrund" meiner "wiederholten verbalen Kritik...nicht erfolgversprechend erschien" und deshalb sei der Platzverweis für mich als Pressevertreter in Bonn "verhältnismäßig" gewesen.

          Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da ich dagegen in Berufung gegangen bin. Diese liegt seit 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          Nochmal erläutert: Der Richter am VG Köln hat 2022 den Vorgang mit der Pressemitteilung - dieser "spielt" in #Wuppertal - herangezogen für die Sache in #Bonn, die mit der Sache in Wuppertal ansonsten nicht die geringste Verbindung aufweist. Die Richter laut Urteil: "Krämer Dr. Dubois Dr. Steinbach".

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