»Jeder hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit.« (Art. 2, Abs 2) Eigentlich. Krasser Bericht über Vorgänge im Deutschen Alpenverein #DAV. Es geht um strafbare Nötigung, um Körperverletzung und um Beihilfe zur Körperverletzung. Kritiker*innen wurden ins Abseits gestellt.#NOlympia https://www.sportschau.de/olympia/schwere-vorwuerfe-ueberschatten-olympia-premiere,video-olympia-eom-skibergsteigen-vorwuerfe-100.html