@stubenhocker Im Prinzip ja, das Verfahren hier ist ja nur ein vorläufiger Rechtsschutz. Nur deshalb konnte das Gericht sagen, dass die Norm verfassungswidrig ist(wenn man die Entscheidung liest wird auch klar, dass das Gericht hauptsächlich angepasst war wegen des Mangels an Akten und Beweisen). In einem Hauptverfahren müsste das dem BVerfG vorgelegt werden, weil nur dieses darüber entscheiden darf.