Der #EuGH erleichtert Sanktionen gegen Unternehmen bei Geldwäscheverstößen. Behörden müssen keine einzelne schuldige Person mehr benennen. Entscheidend ist das Organisationsversagen – nicht die Nennung einer bestimmten Person im Urteil.https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C29124-unternehmen-geldwaesche-sanktionen-oesterreich-banken#Geldwäsche #Haftung #AML