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  3. Zwei Jahre – länger darf die Mindestlaufzeit von Verträgen für Internet-Anschlüsse nicht sein.

Zwei Jahre – länger darf die Mindestlaufzeit von Verträgen für Internet-Anschlüsse nicht sein.

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    #1

    Zwei Jahre – länger darf die Mindestlaufzeit von Verträgen für Internet-Anschlüsse nicht sein. Wann diese zwei Jahre für neue Glasfaseranschlüsse beginnen, war die Streitfrage am Bundesgerichtshof (BGH). Das verbraucherfreundliche Urteil: sobald man den Vertrag schließt und nicht erst – wie die Deutsche GigaNetz GmbH und einige andere Anbieter meinen – ab dem Tag, an dem der Anschluss bereitgestellt wird.
    Musterbrief: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/116098

    #Glasfaser #BGH #Urteil #Verbraucherzentrale

    exiltoaster@fedifreu.deE 1 Antwort Letzte Antwort
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      Zwei Jahre – länger darf die Mindestlaufzeit von Verträgen für Internet-Anschlüsse nicht sein. Wann diese zwei Jahre für neue Glasfaseranschlüsse beginnen, war die Streitfrage am Bundesgerichtshof (BGH). Das verbraucherfreundliche Urteil: sobald man den Vertrag schließt und nicht erst – wie die Deutsche GigaNetz GmbH und einige andere Anbieter meinen – ab dem Tag, an dem der Anschluss bereitgestellt wird.
      Musterbrief: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/116098

      #Glasfaser #BGH #Urteil #Verbraucherzentrale

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      #2

      @verbraucherzentrale_nrw könnt ihr dazu weiterhelfen? https://troet.cafe/@Thorndall/115860294605310699

      Wenn ein Vertrag schon eher beginnt, muss dann nicht auch dafür gezahlt werden? Und wie ist es mit Vergünstigungen zB in den ersten 12 Monaten einen geringeren Beitrag für eine vertraglich vereinbarte Leistung zu zahlen. Rutscht durch das Urteil der Zeitraum da ebenso nach vorn?
      #glasfaser #glasfaserausbau

      unionista@mastodon.socialU 1 Antwort Letzte Antwort
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      • exiltoaster@fedifreu.deE exiltoaster@fedifreu.de

        @verbraucherzentrale_nrw könnt ihr dazu weiterhelfen? https://troet.cafe/@Thorndall/115860294605310699

        Wenn ein Vertrag schon eher beginnt, muss dann nicht auch dafür gezahlt werden? Und wie ist es mit Vergünstigungen zB in den ersten 12 Monaten einen geringeren Beitrag für eine vertraglich vereinbarte Leistung zu zahlen. Rutscht durch das Urteil der Zeitraum da ebenso nach vorn?
        #glasfaser #glasfaserausbau

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        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        @exiltoaster
        Nein. Du schließt ja einen Vertrag über einen Anschluss, der dir Internet mit einem bestimmten Datenvolumen, Geschwindigkeit und sonstige Leistungen wie Telefon bereitstellt. Solange du keine Daten am Router hast, erfüllt der Anbieter den Vertrag nicht, du musst nicht zahlen.
        @verbraucherzentrale_nrw

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