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  3. Mal ne Frage: In der NIS2-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 wird im Annex 11.6.2 verlangt, daß Authentifizierungsdaten "in vorab festgelegten Zeitabständen" geändert werden.

Mal ne Frage: In der NIS2-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 wird im Annex 11.6.2 verlangt, daß Authentifizierungsdaten "in vorab festgelegten Zeitabständen" geändert werden.

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nis2nis2umsetzungsverordnungeu20242690nis2umsucgnis2umsuxxg
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  • jesterchen@social.tchncs.deJ This user is from outside of this forum
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    jesterchen@social.tchncs.de
    schrieb zuletzt editiert von
    #1

    Mal ne Frage: In der NIS2-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 wird im Annex 11.6.2 verlangt, daß Authentifizierungsdaten "in vorab festgelegten Zeitabständen" geändert werden.

    Das Thema ist natürlich schon lange durch, es ist bekannt, daß regelmäßige Paßwort-Änderungen zu Mustern und damit zu geschwächten Paßworten führt. Nun steht aber im Gesetz, daß das so umzusetzen ist.

    Wie geht ihr in eurer Org damit um - schwächt ihr die IT-Sicherheit oder verstoßt ihr gegen diese Vorgabe (oder anderes, beispielsweise Malicious Compliance mit einer Paßwortänderung alle 50 Jahre)? Gerne boost...

    #nis2 #nis2umsetzungsverordnung #eu20242690 #nis2umsuCG #nis2umsuxxG

    tessarakt@mastodon.socialT domasla@social.tchncs.deD mindtunes@troet.cafeM 3 Antworten Letzte Antwort
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    • jesterchen@social.tchncs.deJ jesterchen@social.tchncs.de

      Mal ne Frage: In der NIS2-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 wird im Annex 11.6.2 verlangt, daß Authentifizierungsdaten "in vorab festgelegten Zeitabständen" geändert werden.

      Das Thema ist natürlich schon lange durch, es ist bekannt, daß regelmäßige Paßwort-Änderungen zu Mustern und damit zu geschwächten Paßworten führt. Nun steht aber im Gesetz, daß das so umzusetzen ist.

      Wie geht ihr in eurer Org damit um - schwächt ihr die IT-Sicherheit oder verstoßt ihr gegen diese Vorgabe (oder anderes, beispielsweise Malicious Compliance mit einer Paßwortänderung alle 50 Jahre)? Gerne boost...

      #nis2 #nis2umsetzungsverordnung #eu20242690 #nis2umsuCG #nis2umsuxxG

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      tessarakt@mastodon.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      @jesterchen Nichtigkeitsklage?

      erikderbezwinger@social.tchncs.deE 1 Antwort Letzte Antwort
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      • tessarakt@mastodon.socialT tessarakt@mastodon.social

        @jesterchen Nichtigkeitsklage?

        erikderbezwinger@social.tchncs.deE This user is from outside of this forum
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        erikderbezwinger@social.tchncs.de
        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        @tessarakt @jesterchen Hört das mit denn nie auf? Wie du sagst, das Thema war schon vor Jahren durch - für alle mit Ahnung.

        Ok, dann ist der "festzulegende Zeitabstand" derjenige, nachdem die Bitstärke des Passworts "abläuft" (siehe entsprechende Tabellen oder PW-Manager) oder das PW geleakt wurde.

        Setzt natürlich PW-Manager mit (automatischen) Ablaufdatum abhängig der Qualität / Einmal-PW und/oder Monitoring voraus.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jesterchen@social.tchncs.deJ jesterchen@social.tchncs.de

          Mal ne Frage: In der NIS2-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 wird im Annex 11.6.2 verlangt, daß Authentifizierungsdaten "in vorab festgelegten Zeitabständen" geändert werden.

          Das Thema ist natürlich schon lange durch, es ist bekannt, daß regelmäßige Paßwort-Änderungen zu Mustern und damit zu geschwächten Paßworten führt. Nun steht aber im Gesetz, daß das so umzusetzen ist.

          Wie geht ihr in eurer Org damit um - schwächt ihr die IT-Sicherheit oder verstoßt ihr gegen diese Vorgabe (oder anderes, beispielsweise Malicious Compliance mit einer Paßwortänderung alle 50 Jahre)? Gerne boost...

          #nis2 #nis2umsetzungsverordnung #eu20242690 #nis2umsuCG #nis2umsuxxG

          domasla@social.tchncs.deD This user is from outside of this forum
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          domasla@social.tchncs.de
          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          @jesterchen
          50 Jahre erfüllt die Anforderungen.

          D., der ein Häkchen macht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mindtunes@troet.cafeM mindtunes@troet.cafe shared this topic
          • jesterchen@social.tchncs.deJ jesterchen@social.tchncs.de

            Mal ne Frage: In der NIS2-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 wird im Annex 11.6.2 verlangt, daß Authentifizierungsdaten "in vorab festgelegten Zeitabständen" geändert werden.

            Das Thema ist natürlich schon lange durch, es ist bekannt, daß regelmäßige Paßwort-Änderungen zu Mustern und damit zu geschwächten Paßworten führt. Nun steht aber im Gesetz, daß das so umzusetzen ist.

            Wie geht ihr in eurer Org damit um - schwächt ihr die IT-Sicherheit oder verstoßt ihr gegen diese Vorgabe (oder anderes, beispielsweise Malicious Compliance mit einer Paßwortänderung alle 50 Jahre)? Gerne boost...

            #nis2 #nis2umsetzungsverordnung #eu20242690 #nis2umsuCG #nis2umsuxxG

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            mindtunes@troet.cafe
            schrieb zuletzt editiert von
            #5

            @jesterchen Soweit ich da informiert bin, Server & Service Passworte = alle 12 Mon (im PW-Tresor) Client Passworte = flexibel und automatisch (irgendein MS Tool) User Passworte = alle 12 Mon, mit Komplexität (die User kleben das sicher unter die Tastatur) alles Remote = zusätzlich MFA & weitere Checks

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