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  3. #autopolizei und #autojustiz entblöden sich nicht und betreiben ihren Täterschutz mittlerweile ganz offen.

#autopolizei und #autojustiz entblöden sich nicht und betreiben ihren Täterschutz mittlerweile ganz offen.

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autopolizeiautojustizautogewaltcarbrain
46 Beiträge 19 Kommentatoren 1 Aufrufe
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  • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

    @Azetbur Die Motivation des Richters hinter dem Vorschlag ist auch mir ein Rätsel.

    khgu@sueden.socialK This user is from outside of this forum
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    khgu@sueden.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #11

    @quino_schuetz @Azetbur Er will den Promi nicht verurteilen.

    Mal ein Blick in die Geschichte. Ich erlebte eine Zeit, da war es ein eherner Grundsatz, jeder, der einen Menschen im Verkehr zu Tode fährt und dabei ein weiteren Tatbestand zur fahrlässigen Tötung dazu kommt (in der Regel ein tödlicher VU mit betrunkenem Fahrer - ich gendere jetzt mal nicht) geht in das Gefängnis. Ohne Bewährung. Alle. Jeder.

    Bis ein Gericht mit einem prominenten Landespolitiker ….

    khgu@sueden.socialK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • khgu@sueden.socialK khgu@sueden.social

      @quino_schuetz @Azetbur Er will den Promi nicht verurteilen.

      Mal ein Blick in die Geschichte. Ich erlebte eine Zeit, da war es ein eherner Grundsatz, jeder, der einen Menschen im Verkehr zu Tode fährt und dabei ein weiteren Tatbestand zur fahrlässigen Tötung dazu kommt (in der Regel ein tödlicher VU mit betrunkenem Fahrer - ich gendere jetzt mal nicht) geht in das Gefängnis. Ohne Bewährung. Alle. Jeder.

      Bis ein Gericht mit einem prominenten Landespolitiker ….

      khgu@sueden.socialK This user is from outside of this forum
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      khgu@sueden.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #12

      @quino_schuetz @Azetbur …zu tun hatte. Er rammte betrunken auf der BAB das Auto eines Rentner, der den Unfall nicht überlebte. Der bekam mit vielen Ausreden wundersamer Weise eine Bewährungsstrafe.

      Seitdem gilt diese Strafbemessungsregel bundesweit nicht mehr, weil sich jeder Verteidiger in der ganzen Republik auf dieses Urteil beruft.

      Ob das gut war? Ich denke nicht. Wenn der Damm einmal geöffnet ist bringt keiner mehr die Schleusen zu.

      quino_schuetz@norden.socialQ michaelb@sueden.socialM alexantemachina@mastodon.socialA energisch_@troet.cafeE 4 Antworten Letzte Antwort
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      • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

        @Azetbur Die Motivation des Richters hinter dem Vorschlag ist auch mir ein Rätsel.

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        azetbur@dresden.network
        schrieb zuletzt editiert von
        #13

        @quino_schuetz demnächst geben Vergewaltiger Sexualerziehung

        quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
        0
        • mrblubber@chaos.socialM mrblubber@chaos.social

          @Azetbur und was soll dieser ominöse Höchstgeschwindigkeitstest? Haben die komplett den Verstand verloren? Der ist faktisch zu schnell gefahren und hat es zugegeben.
          Nehmt dem den Führeschein weg und gut. Was für eine Verschwendung von Steuergeldern.
          Und wenn mal wieder Menschen zu Fuß oder mit Rad real gefährdet werden ist kein Öffentliches Interesse da.
          Man kann gar nicht soviel essen wie man kotzen möchte.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #14

          @mrblubber genau das. Ermittlungen sind ja prinzipiell gut. Aber es wirkt hier eher als würde man versuchen zu beweisen, dass das gar nicht gehen kann

          alexantemachina@mastodon.socialA 1 Antwort Letzte Antwort
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          • khgu@sueden.socialK khgu@sueden.social

            @quino_schuetz @Azetbur …zu tun hatte. Er rammte betrunken auf der BAB das Auto eines Rentner, der den Unfall nicht überlebte. Der bekam mit vielen Ausreden wundersamer Weise eine Bewährungsstrafe.

            Seitdem gilt diese Strafbemessungsregel bundesweit nicht mehr, weil sich jeder Verteidiger in der ganzen Republik auf dieses Urteil beruft.

            Ob das gut war? Ich denke nicht. Wenn der Damm einmal geöffnet ist bringt keiner mehr die Schleusen zu.

            quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
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            quino_schuetz@norden.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #15

            @khgu Ich habe das Gegenteil beobachtet. Eine Raserin behauptete, das 30er Schild sei nicht erkennbar gewesen. Also hat die Richterin laut darüber nachgedacht, dass dann wohl ein Gutachten notwendig würde, wenn die Raserin an dem Einspruch festhält.

            Ich kenne die Stelle nicht. Insofern würde auch mich interessieren, ob dort 80 grenzwertig sind.
            @Azetbur

            advancingu@social.tchncs.deA cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC 2 Antworten Letzte Antwort
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            • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

              @quino_schuetz demnächst geben Vergewaltiger Sexualerziehung

              quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
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              quino_schuetz@norden.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #16

              @Azetbur
              🫳
              🎤

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • khgu@sueden.socialK khgu@sueden.social

                @quino_schuetz @Azetbur …zu tun hatte. Er rammte betrunken auf der BAB das Auto eines Rentner, der den Unfall nicht überlebte. Der bekam mit vielen Ausreden wundersamer Weise eine Bewährungsstrafe.

                Seitdem gilt diese Strafbemessungsregel bundesweit nicht mehr, weil sich jeder Verteidiger in der ganzen Republik auf dieses Urteil beruft.

                Ob das gut war? Ich denke nicht. Wenn der Damm einmal geöffnet ist bringt keiner mehr die Schleusen zu.

                michaelb@sueden.socialM This user is from outside of this forum
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                michaelb@sueden.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #17

                @khgu @quino_schuetz @Azetbur
                Du meinst den Fall Otto Wiesheu, nicht wahr?

                khgu@sueden.socialK energisch_@troet.cafeE 2 Antworten Letzte Antwort
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                • mrblubber@chaos.socialM mrblubber@chaos.social

                  @Azetbur und was soll dieser ominöse Höchstgeschwindigkeitstest? Haben die komplett den Verstand verloren? Der ist faktisch zu schnell gefahren und hat es zugegeben.
                  Nehmt dem den Führeschein weg und gut. Was für eine Verschwendung von Steuergeldern.
                  Und wenn mal wieder Menschen zu Fuß oder mit Rad real gefährdet werden ist kein Öffentliches Interesse da.
                  Man kann gar nicht soviel essen wie man kotzen möchte.

                  montag@friendica.xyzM This user is from outside of this forum
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                  montag@friendica.xyz
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #18

                  @mrblubber
                  Wenn ihm die Fahrt nachgewiesen wird, muss er den ganzen schlonz zahlen. Aber ja, es ist ein absurder und unnötiger Aufwand.

                  Die Kosten für derlei Expertisen liegen im vierstelligen Bereich. Im Falle eines Schuldspruchs heißt es dann: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte."

                  Sprich: Clemens, der an selber Stelle schon mal geblitzt wurde, bereits mehrere Rasereinträge hat, müsste blechen.

                  Sollte Clemens die rasende Fahrt jedoch nicht nachgewiesen werden, trägt die Staatskasse die Kosten. Fortsetzung folgt.


                  Quelle: msn.com

                  Das er dort schon mal geblitzt wurde, habe ich ja jetzt erst gelesen, also kennt er die Strecke, ist ganz bewusst zu schnell gefahren, hat also ganz bewusst Menschenleben riskiert. Was für ein ignorantes ... !

                  @Azetbur

                  azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                    #autopolizei und #autojustiz entblöden sich nicht und betreiben ihren Täterschutz mittlerweile ganz offen. Was für ein Aufwand.
                    Und der Raser sollte als auflage Kindern Verkehrserziehung geben?
                    Merken die sich eigentlich noch? #autogewalt #carbrain

                    https://www.saechsische.de/lokales/goerlitz-lk/loebau/raser-test-vor-prozess-gegen-sachsens-kultusminister-hier-rast-ein-ersatz-clemens-auf-der-b115-durch-7WVRTX4XTJHP7BLSKSQV6KDW5U.html?utm_source=e421975b8fcd1efad644efc0d0bcacd7&utm_campaign=6b86b93a-6abe-4bac-9b79-22521c87bb92&aid=6332943bd65c528596e11274a244cc04ab02cda47c52eaf1def2aeaa197ba508

                    okapidd@dresden.networkO This user is from outside of this forum
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                    okapidd@dresden.network
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #19

                    @Azetbur Was wollen die da überhaupt rausfinden: Dass man da auf der langen Geraden mit Seniorenresidenz, Fußgängerüberweg, Ausfahrten keine 80 schaffen kann. Oder dass man da auf der langen Geraden mit Seniorenresidenz, Fußgängerüberweg, Ausfahrten viel schneller als 80 fahren kann und es damit kein Autorennen war?

                    mtncamper@dresden.networkM azetbur@dresden.networkA 2 Antworten Letzte Antwort
                    0
                    • michaelb@sueden.socialM michaelb@sueden.social

                      @khgu @quino_schuetz @Azetbur
                      Du meinst den Fall Otto Wiesheu, nicht wahr?

                      khgu@sueden.socialK This user is from outside of this forum
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                      khgu@sueden.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #20

                      @MichaelB @quino_schuetz @Azetbur 👍

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • okapidd@dresden.networkO okapidd@dresden.network

                        @Azetbur Was wollen die da überhaupt rausfinden: Dass man da auf der langen Geraden mit Seniorenresidenz, Fußgängerüberweg, Ausfahrten keine 80 schaffen kann. Oder dass man da auf der langen Geraden mit Seniorenresidenz, Fußgängerüberweg, Ausfahrten viel schneller als 80 fahren kann und es damit kein Autorennen war?

                        mtncamper@dresden.networkM This user is from outside of this forum
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                        mtncamper@dresden.network
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #21

                        @okapidd @Azetbur Mit Sicherheit letzteres.

                        Und dann kann man gerichtlich fröhlich definieren, dass es erst ein Autorennen ist, wenn man mindestens 95% der möglichen Maximalgeschwindigkeit erreicht hat.

                        Und schwupps, rollt man alle Raserprozesse wieder auf und führt in ganz Deutschland Stadtrennen durch um die armen, geschundenen Autofahrer vor böser Staatswillkür zu schützen.

                        Gleiches kann man dann auch mit Radfahrern machen. Einfach mal Stuntmänner und -frauen holen und genau testen, wie eng an welchen Stellen denn wirklich zu eng überholt ist und bis wann noch alles vollkommen sicher und in Ordnung ist.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        0
                        • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                          @mrblubber genau das. Ermittlungen sind ja prinzipiell gut. Aber es wirkt hier eher als würde man versuchen zu beweisen, dass das gar nicht gehen kann

                          alexantemachina@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                          alexantemachina@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                          alexantemachina@mastodon.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #22

                          @Azetbur @mrblubber
                          Das klingt mir aber ganz und gar nicht nach milde gesinntem Gericht:
                          „Das Gericht warf Clemens ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor“
                          Das ist der dickste Hammer den das Gericht auspacken kann!
                          Damit geht es nämlich in Richtung Vorsatz!

                          azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
                          0
                          • khgu@sueden.socialK khgu@sueden.social

                            @quino_schuetz @Azetbur …zu tun hatte. Er rammte betrunken auf der BAB das Auto eines Rentner, der den Unfall nicht überlebte. Der bekam mit vielen Ausreden wundersamer Weise eine Bewährungsstrafe.

                            Seitdem gilt diese Strafbemessungsregel bundesweit nicht mehr, weil sich jeder Verteidiger in der ganzen Republik auf dieses Urteil beruft.

                            Ob das gut war? Ich denke nicht. Wenn der Damm einmal geöffnet ist bringt keiner mehr die Schleusen zu.

                            alexantemachina@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                            alexantemachina@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                            alexantemachina@mastodon.social
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #23

                            @khgu @quino_schuetz @Azetbur aber Richter sind in ihrer Urteilsfindung frei.
                            Die können genauso gut drauf pfeifen wenn die Verteidigung so argumentiert.

                            khgu@sueden.socialK 1 Antwort Letzte Antwort
                            0
                            • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                              #autopolizei und #autojustiz entblöden sich nicht und betreiben ihren Täterschutz mittlerweile ganz offen. Was für ein Aufwand.
                              Und der Raser sollte als auflage Kindern Verkehrserziehung geben?
                              Merken die sich eigentlich noch? #autogewalt #carbrain

                              https://www.saechsische.de/lokales/goerlitz-lk/loebau/raser-test-vor-prozess-gegen-sachsens-kultusminister-hier-rast-ein-ersatz-clemens-auf-der-b115-durch-7WVRTX4XTJHP7BLSKSQV6KDW5U.html?utm_source=e421975b8fcd1efad644efc0d0bcacd7&utm_campaign=6b86b93a-6abe-4bac-9b79-22521c87bb92&aid=6332943bd65c528596e11274a244cc04ab02cda47c52eaf1def2aeaa197ba508

                              derschulze@elbmatsch.deD This user is from outside of this forum
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                              derschulze@elbmatsch.de
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #24

                              @Azetbur Tja, er wollte dne Ablasshandel nicht, nun muß er eben das volle Justiz Programm abhandeln.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • montag@friendica.xyzM montag@friendica.xyz

                                Ein Minister bricht das Gesetz und gefährdet nebenbei noch Menschenleben, es wird ein riesen Aufwand betrieben um ihn zu entlasten, die Bestrafung ist ein schlechter Witz und dann wird sich über Politikverdrossenheit gewundert. Ja nee, schon klar.

                                Der Typ ist doppelt so schnell gefahren wie erlaubt, in einem Wohngebiet! Meinem Rechtsempfinden nach gehört ihm der Führerschein sofort entzogen. So nach fünf Jahren kann man dann mal darüber sprechen ob er wieder einen Führerschein machen darf, nach einer MPU.

                                montag@friendica.xyzM This user is from outside of this forum
                                montag@friendica.xyzM This user is from outside of this forum
                                montag@friendica.xyz
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #25

                                Ich sollte erst nach dem Frühstücken kommentieren. 😉

                                „Das Gericht warf Clemens ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor“


                                Das hört sich ja schon heftiger an und dann relativiert sich der Ermittlungsaufwand wieder.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                0
                                • alexantemachina@mastodon.socialA alexantemachina@mastodon.social

                                  @khgu @quino_schuetz @Azetbur aber Richter sind in ihrer Urteilsfindung frei.
                                  Die können genauso gut drauf pfeifen wenn die Verteidigung so argumentiert.

                                  khgu@sueden.socialK This user is from outside of this forum
                                  khgu@sueden.socialK This user is from outside of this forum
                                  khgu@sueden.social
                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #26

                                  @alexantemachina @quino_schuetz @Azetbur Das stimmt nicht ganz. Jeder Richter ist an Recht und Gesetz gebunden, dazu gehören auch die hergebrachten Strafbemessungsregeln, die sich in der Rechtsprechung ergeben haben. Hält er sich nicht daran droht der § 339 StGB. Das wissen Richter.

                                  alexantemachina@mastodon.socialA 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                                    #autopolizei und #autojustiz entblöden sich nicht und betreiben ihren Täterschutz mittlerweile ganz offen. Was für ein Aufwand.
                                    Und der Raser sollte als auflage Kindern Verkehrserziehung geben?
                                    Merken die sich eigentlich noch? #autogewalt #carbrain

                                    https://www.saechsische.de/lokales/goerlitz-lk/loebau/raser-test-vor-prozess-gegen-sachsens-kultusminister-hier-rast-ein-ersatz-clemens-auf-der-b115-durch-7WVRTX4XTJHP7BLSKSQV6KDW5U.html?utm_source=e421975b8fcd1efad644efc0d0bcacd7&utm_campaign=6b86b93a-6abe-4bac-9b79-22521c87bb92&aid=6332943bd65c528596e11274a244cc04ab02cda47c52eaf1def2aeaa197ba508

                                    fehlfarbe@dresden.networkF This user is from outside of this forum
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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #27

                                    @Azetbur vielleicht auch ein "Trick" um die Verfahrenskosten für ihn etwas hochzutreiben?

                                    > Die Kosten für derlei Expertisen liegen im vierstelligen Bereich. Im Falle eines Schuldspruchs heißt es dann: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte."

                                    azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
                                    0
                                    • okapidd@dresden.networkO okapidd@dresden.network

                                      @Azetbur Was wollen die da überhaupt rausfinden: Dass man da auf der langen Geraden mit Seniorenresidenz, Fußgängerüberweg, Ausfahrten keine 80 schaffen kann. Oder dass man da auf der langen Geraden mit Seniorenresidenz, Fußgängerüberweg, Ausfahrten viel schneller als 80 fahren kann und es damit kein Autorennen war?

                                      azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                                      azetbur@dresden.network
                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #28

                                      @okapidd genau diese frage stelle ich mir auch

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      0
                                      • montag@friendica.xyzM montag@friendica.xyz

                                        @mrblubber
                                        Wenn ihm die Fahrt nachgewiesen wird, muss er den ganzen schlonz zahlen. Aber ja, es ist ein absurder und unnötiger Aufwand.

                                        Die Kosten für derlei Expertisen liegen im vierstelligen Bereich. Im Falle eines Schuldspruchs heißt es dann: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte."

                                        Sprich: Clemens, der an selber Stelle schon mal geblitzt wurde, bereits mehrere Rasereinträge hat, müsste blechen.

                                        Sollte Clemens die rasende Fahrt jedoch nicht nachgewiesen werden, trägt die Staatskasse die Kosten. Fortsetzung folgt.


                                        Quelle: msn.com

                                        Das er dort schon mal geblitzt wurde, habe ich ja jetzt erst gelesen, also kennt er die Strecke, ist ganz bewusst zu schnell gefahren, hat also ganz bewusst Menschenleben riskiert. Was für ein ignorantes ... !

                                        @Azetbur

                                        azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
                                        azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #29

                                        @montag @mrblubber ja ganz genau. Er ist Wiederholungstäter

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        0
                                        • alexantemachina@mastodon.socialA alexantemachina@mastodon.social

                                          @Azetbur @mrblubber
                                          Das klingt mir aber ganz und gar nicht nach milde gesinntem Gericht:
                                          „Das Gericht warf Clemens ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor“
                                          Das ist der dickste Hammer den das Gericht auspacken kann!
                                          Damit geht es nämlich in Richtung Vorsatz!

                                          azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
                                          azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
                                          azetbur@dresden.network
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #30

                                          @alexantemachina @mrblubber ja. Gründe dafür liefert der Wiederholungstäter ja selbst. Was ist also das Ziel dieser Untersuchung?

                                          lamal@ruhr.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
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