Das Aufbringen von Streusalz ist für Privatpersonen bis auf Fälle von Blitzeis weitestgehend verboten.
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Das Aufbringen von Streusalz ist für Privatpersonen bis auf Fälle von Blitzeis weitestgehend verboten.
Aber wenn ich ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftrage, darf der meinen Gehweg ordentlich pökeln? Ist das so? -
Das Aufbringen von Streusalz ist für Privatpersonen bis auf Fälle von Blitzeis weitestgehend verboten.
Aber wenn ich ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftrage, darf der meinen Gehweg ordentlich pökeln? Ist das so?@misanthropholes Das würde mich auch mal interessieren. Die Dienstleister hier vor unserem Mietshaus haben noch keine Schneeschippe angefasst.
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Das Aufbringen von Streusalz ist für Privatpersonen bis auf Fälle von Blitzeis weitestgehend verboten.
Aber wenn ich ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftrage, darf der meinen Gehweg ordentlich pökeln? Ist das so?da kommunal geregelt ist es schwer, das allgemein zu formulieren
in Doetmund, Schwerte, Iserlohn ist es grundsaetzlich verboten, auftauende mittel auf drm gehweg zu verwenden, egal durch wen
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da kommunal geregelt ist es schwer, das allgemein zu formulieren
in Doetmund, Schwerte, Iserlohn ist es grundsaetzlich verboten, auftauende mittel auf drm gehweg zu verwenden, egal durch wen
Es könnte vielleicht eine unterschiedliche Regelung für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser geben, aber ob man privat oder kommerziell handelt, sollte doch egal sein.