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  3. Wie verkauft man denn ein Auto privat logistisch, wenn es im Parkhaus steht?

Wie verkauft man denn ein Auto privat logistisch, wenn es im Parkhaus steht?

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  • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

    Wie verkauft man denn ein Auto privat logistisch, wenn es im Parkhaus steht? Ich darf's ja nicht abmelden, so lange es da parkt.

    Mein Ansatz wäre, es läuft weiter auf mich bzw. meinen verstorbenen Vater, bis der Käufer es geholt hat, dann melde ich es ab und er an. Aber was passiert, wenn der Käufer auf dem Heimweg einen Unfall baut?

    (Batterie ist defekt und noch ein paar mehr Probleme, er kriegt n super Preis, dafür dass er im Gegenzug den ganzen Aufwand hat. Drum fahr ichs nicht zu ihm hin)

    baltschunjoerg@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
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    baltschunjoerg@mastodon.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #3

    @DePaelzerBu
    Natürlich darfst Du es abmelden, wenn es im Parkhaus steht, es braucht auch keinen TüV zu haben, denn im Parkhaus gilt weder die STVO, noch die STVZO, weil: Privatgelände.
    Also darfst Du im Parkhaus sogar ohne Führerschein fahren.

    unionista@mastodon.socialU xakos@mastodon.onlineX 2 Antworten Letzte Antwort
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    • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

      Wie verkauft man denn ein Auto privat logistisch, wenn es im Parkhaus steht? Ich darf's ja nicht abmelden, so lange es da parkt.

      Mein Ansatz wäre, es läuft weiter auf mich bzw. meinen verstorbenen Vater, bis der Käufer es geholt hat, dann melde ich es ab und er an. Aber was passiert, wenn der Käufer auf dem Heimweg einen Unfall baut?

      (Batterie ist defekt und noch ein paar mehr Probleme, er kriegt n super Preis, dafür dass er im Gegenzug den ganzen Aufwand hat. Drum fahr ichs nicht zu ihm hin)

      unionista@mastodon.socialU This user is from outside of this forum
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      unionista@mastodon.social
      schrieb zuletzt editiert von unionista@mastodon.social
      #4

      @DePaelzerBu

      Du verkaufst das Auto angemeldet. Mach das unbedingt mit einem schriftlichen Kaufvertrag! Wenn du die Kiste übergeben hast, dann meldest du den Verkauf der KFZ-Zulassungstelle und deiner Versicherung.
      Der ADAC (mag den sonst nicht) hat hier eine gute Checkliste und einen Vertrag zum Download.
      https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/

      andijah@brotkru.meA 1 Antwort Letzte Antwort
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      • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

        Wie verkauft man denn ein Auto privat logistisch, wenn es im Parkhaus steht? Ich darf's ja nicht abmelden, so lange es da parkt.

        Mein Ansatz wäre, es läuft weiter auf mich bzw. meinen verstorbenen Vater, bis der Käufer es geholt hat, dann melde ich es ab und er an. Aber was passiert, wenn der Käufer auf dem Heimweg einen Unfall baut?

        (Batterie ist defekt und noch ein paar mehr Probleme, er kriegt n super Preis, dafür dass er im Gegenzug den ganzen Aufwand hat. Drum fahr ichs nicht zu ihm hin)

        pollos_hermario@rollenspiel.socialP This user is from outside of this forum
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        pollos_hermario@rollenspiel.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #5

        @DePaelzerBu Lustig, wir haben gerade das gleiche Problem. Haben es jetzt so gelöst, dass es auf unserem privaten Stellplatz steht und das genutzte Auto woanders🙈frag nicht. Alternativ hätten wir noch ne Werkstatt gehabt, die uns einen Platz zur Verfügung gestellt hätte.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • baltschunjoerg@mastodon.socialB baltschunjoerg@mastodon.social

          @DePaelzerBu
          Natürlich darfst Du es abmelden, wenn es im Parkhaus steht, es braucht auch keinen TüV zu haben, denn im Parkhaus gilt weder die STVO, noch die STVZO, weil: Privatgelände.
          Also darfst Du im Parkhaus sogar ohne Führerschein fahren.

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          unionista@mastodon.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #6

          @BaltschunJoerg
          Kein guter Tipp. Das Parkhaus gehört jemanden. Wenn du das Auto abmeldest, dann solltest du das zumindest mit dem PH-Eigentümer absprechen. Weil, wenn es blöd läuft, lässt er das Auto als Sperrmüll auf deine Kosten entsorgen. Es ist ohne Kennzeichen ja halterlos.

          @DePaelzerBu

          baltschunjoerg@mastodon.socialB unionista@mastodon.socialU 2 Antworten Letzte Antwort
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          • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

            Hab das tatsächlich noch nie gemacht. Meine eigenen Autos fahre ich immer, bis sie gerade noch auf den Hof vom Händler rollen, der rechnet mit dann den Schrottwert aufs nächste an und gut ist's. 😀

            echopapa@social.tchncs.deE This user is from outside of this forum
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            echopapa@social.tchncs.de
            schrieb zuletzt editiert von
            #7

            @DePaelzerBu für Überführungsfahrten und so gibt's an sich ja noch das rote Kennzeichen - das kriegen aber nur Händler oder für privat das Kurzzeitkennzeichen - das gibt's aber nur für abgemeldete Fahtzeuge.

            https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/

            Weiß die Autoversicherung schon vom Tod Deines Vaters? Die Versicherung selbst ist ans Auto gebunden und läuft erst mal weiter und geht auf die Erben über.

            s.a.

            https://www.verivox.de/kfz-versicherung/ratgeber/kfz-versicherung-wie-geht-es-nach-dem-todesfall-weiter-1000749/

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

              Hab das tatsächlich noch nie gemacht. Meine eigenen Autos fahre ich immer, bis sie gerade noch auf den Hof vom Händler rollen, der rechnet mit dann den Schrottwert aufs nächste an und gut ist's. 😀

              ralpenstern@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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              ralpenstern@troet.cafe
              schrieb zuletzt editiert von
              #8

              @DePaelzerBu Ich hab die immer nur bei Händlern abgegeben. Privatverkauf war mir immer schon zu doof. Also bin ich keine Hilfe 😁

              depaelzerbu@pfalz.socialD 1 Antwort Letzte Antwort
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              • unionista@mastodon.socialU unionista@mastodon.social

                @BaltschunJoerg
                Kein guter Tipp. Das Parkhaus gehört jemanden. Wenn du das Auto abmeldest, dann solltest du das zumindest mit dem PH-Eigentümer absprechen. Weil, wenn es blöd läuft, lässt er das Auto als Sperrmüll auf deine Kosten entsorgen. Es ist ohne Kennzeichen ja halterlos.

                @DePaelzerBu

                baltschunjoerg@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
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                baltschunjoerg@mastodon.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #9

                @unionista @DePaelzerBu
                Das stimmt natürlich auch.

                depaelzerbu@pfalz.socialD 1 Antwort Letzte Antwort
                0
                • ralpenstern@troet.cafeR ralpenstern@troet.cafe

                  @DePaelzerBu Ich hab die immer nur bei Händlern abgegeben. Privatverkauf war mir immer schon zu doof. Also bin ich keine Hilfe 😁

                  depaelzerbu@pfalz.socialD This user is from outside of this forum
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                  depaelzerbu@pfalz.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #10

                  @RAlpenstern
                  In guter Tradition. ☝🏼

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • baltschunjoerg@mastodon.socialB baltschunjoerg@mastodon.social

                    @unionista @DePaelzerBu
                    Das stimmt natürlich auch.

                    depaelzerbu@pfalz.socialD This user is from outside of this forum
                    depaelzerbu@pfalz.socialD This user is from outside of this forum
                    depaelzerbu@pfalz.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #11

                    @BaltschunJoerg @unionista
                    Problem ist auch, dass der Dauerparkausweis ja ans Kennzeichen gebunden ist. Und es ist auch noch ein Behindertenparkplatz. Das würda dann wohl sehr teuer.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • unionista@mastodon.socialU unionista@mastodon.social

                      @BaltschunJoerg
                      Kein guter Tipp. Das Parkhaus gehört jemanden. Wenn du das Auto abmeldest, dann solltest du das zumindest mit dem PH-Eigentümer absprechen. Weil, wenn es blöd läuft, lässt er das Auto als Sperrmüll auf deine Kosten entsorgen. Es ist ohne Kennzeichen ja halterlos.

                      @DePaelzerBu

                      unionista@mastodon.socialU This user is from outside of this forum
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                      unionista@mastodon.social
                      schrieb zuletzt editiert von unionista@mastodon.social
                      #12

                      @BaltschunJoerg
                      Und wenn es abgemeldet ist, dann bekommst es nur noch mit einem Anhänger zum neuen Besitzer. Außer, der holt sich Überführungskennzeichen.
                      Du darfst das Auto ja ohne Zulassung nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.

                      @DePaelzerBu

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      • unionista@mastodon.socialU unionista@mastodon.social

                        @DePaelzerBu

                        Du verkaufst das Auto angemeldet. Mach das unbedingt mit einem schriftlichen Kaufvertrag! Wenn du die Kiste übergeben hast, dann meldest du den Verkauf der KFZ-Zulassungstelle und deiner Versicherung.
                        Der ADAC (mag den sonst nicht) hat hier eine gute Checkliste und einen Vertrag zum Download.
                        https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/

                        andijah@brotkru.meA This user is from outside of this forum
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                        andijah@brotkru.me
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #13

                        @unionista @DePaelzerBu genau so!
                        Wir haben erst kürzlich einen PKW verkauft. Ging problemlos. Käufer fuhr damit nach Hause, meldete das Fahrzeug auf sich an und wir bekamen die Bestätigung der Abmeldung.
                        Natürlich muss man sich ein Stückweit vertrauen.

                        depaelzerbu@pfalz.socialD 1 Antwort Letzte Antwort
                        0
                        • andijah@brotkru.meA andijah@brotkru.me

                          @unionista @DePaelzerBu genau so!
                          Wir haben erst kürzlich einen PKW verkauft. Ging problemlos. Käufer fuhr damit nach Hause, meldete das Fahrzeug auf sich an und wir bekamen die Bestätigung der Abmeldung.
                          Natürlich muss man sich ein Stückweit vertrauen.

                          depaelzerbu@pfalz.socialD This user is from outside of this forum
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                          depaelzerbu@pfalz.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #14

                          @andijah @unionista
                          Danke Euch, so werd ich's wohl machen. Den Käufer kenne ich, er ist der Opa eines Schülers, kommt aus unserem Dorf und war früher Gast beim Vater. Ein bisschen Grundvertrauen ist also da 😀

                          korfox@troet.cafeK 1 Antwort Letzte Antwort
                          0
                          • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

                            Wie verkauft man denn ein Auto privat logistisch, wenn es im Parkhaus steht? Ich darf's ja nicht abmelden, so lange es da parkt.

                            Mein Ansatz wäre, es läuft weiter auf mich bzw. meinen verstorbenen Vater, bis der Käufer es geholt hat, dann melde ich es ab und er an. Aber was passiert, wenn der Käufer auf dem Heimweg einen Unfall baut?

                            (Batterie ist defekt und noch ein paar mehr Probleme, er kriegt n super Preis, dafür dass er im Gegenzug den ganzen Aufwand hat. Drum fahr ichs nicht zu ihm hin)

                            meckerkopp@troet.cafeM This user is from outside of this forum
                            meckerkopp@troet.cafeM This user is from outside of this forum
                            meckerkopp@troet.cafe
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #15

                            @DePaelzerBu
                            Ich würde es nur abgemeldet übergeben, denn ich hatte einen Kandidaten , er hat meinen Pferdeanhänger gekauft (natürlich angemeldet) und den nicht umgemeldet. Ich hatte ein halbes Jahr Rennereien, die nervig waren.
                            Was früher ging:
                            Abgemeldetes Auto mit gültiger Doppelkarte fahren bis zur Zulassungsstelle.
                            Vlt geht das heute noch, sonst kann der Käufer ja auch mit Überführungskennzeichen kommen und losdüsen

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            0
                            • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

                              @andijah @unionista
                              Danke Euch, so werd ich's wohl machen. Den Käufer kenne ich, er ist der Opa eines Schülers, kommt aus unserem Dorf und war früher Gast beim Vater. Ein bisschen Grundvertrauen ist also da 😀

                              korfox@troet.cafeK This user is from outside of this forum
                              korfox@troet.cafeK This user is from outside of this forum
                              korfox@troet.cafe
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #16

                              @DePaelzerBu @andijah @unionista früher Gast bei deinem Vater... Nach den Anekdoten... Wo kommt das Grundvertrauen her? 😂

                              depaelzerbu@pfalz.socialD unionista@mastodon.socialU 2 Antworten Letzte Antwort
                              0
                              • baltschunjoerg@mastodon.socialB baltschunjoerg@mastodon.social

                                @DePaelzerBu
                                Natürlich darfst Du es abmelden, wenn es im Parkhaus steht, es braucht auch keinen TüV zu haben, denn im Parkhaus gilt weder die STVO, noch die STVZO, weil: Privatgelände.
                                Also darfst Du im Parkhaus sogar ohne Führerschein fahren.

                                xakos@mastodon.onlineX This user is from outside of this forum
                                xakos@mastodon.onlineX This user is from outside of this forum
                                xakos@mastodon.online
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #17

                                @BaltschunJoerg @DePaelzerBu wäre ich nicht so sicher, mein nicht abgemeldetes Fahrzeug mit 4 Monaten über dem TÜV stand auf einem Parkplatz vom hiesigen Baumarkt, hat mich ein Verwarngeld von 25€ gekostet...

                                baltschunjoerg@mastodon.socialB xakos@mastodon.onlineX 2 Antworten Letzte Antwort
                                0
                                • xakos@mastodon.onlineX xakos@mastodon.online

                                  @BaltschunJoerg @DePaelzerBu wäre ich nicht so sicher, mein nicht abgemeldetes Fahrzeug mit 4 Monaten über dem TÜV stand auf einem Parkplatz vom hiesigen Baumarkt, hat mich ein Verwarngeld von 25€ gekostet...

                                  baltschunjoerg@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
                                  baltschunjoerg@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
                                  baltschunjoerg@mastodon.social
                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #18

                                  @xakos @DePaelzerBu
                                  Das ist eigentlich so nicht in Ordnung.
                                  Ein privater Parkplatz ist privat, da braucht ein Auto weder TüV noch Zulassung.
                                  Hättest Du Einspruch gegen erheben können.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  0
                                  • xakos@mastodon.onlineX xakos@mastodon.online

                                    @BaltschunJoerg @DePaelzerBu wäre ich nicht so sicher, mein nicht abgemeldetes Fahrzeug mit 4 Monaten über dem TÜV stand auf einem Parkplatz vom hiesigen Baumarkt, hat mich ein Verwarngeld von 25€ gekostet...

                                    xakos@mastodon.onlineX This user is from outside of this forum
                                    xakos@mastodon.onlineX This user is from outside of this forum
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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #19

                                    @BaltschunJoerg @DePaelzerBu siehe auch z.B. https://www.deurag.de/blog/parkhaus-parkplatz-wo-gilt-die-stvo/
                                    "Allerdings können auch Privatparkplätze als „öffentlicher Verkehrsraum“ gelten, sofern sie frei zugänglich sind (vgl. LG Potsdam, Az.: 27 Ns 143/03). Dies gilt häufig für Privatparkplätze vor Supermärkten, Einkaufszentren oder Arztpraxen."

                                    baltschunjoerg@mastodon.socialB 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • depaelzerbu@pfalz.socialD depaelzerbu@pfalz.social

                                      Wie verkauft man denn ein Auto privat logistisch, wenn es im Parkhaus steht? Ich darf's ja nicht abmelden, so lange es da parkt.

                                      Mein Ansatz wäre, es läuft weiter auf mich bzw. meinen verstorbenen Vater, bis der Käufer es geholt hat, dann melde ich es ab und er an. Aber was passiert, wenn der Käufer auf dem Heimweg einen Unfall baut?

                                      (Batterie ist defekt und noch ein paar mehr Probleme, er kriegt n super Preis, dafür dass er im Gegenzug den ganzen Aufwand hat. Drum fahr ichs nicht zu ihm hin)

                                      markusseifert@chaos.socialM This user is from outside of this forum
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                                      markusseifert@chaos.social
                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #20

                                      @DePaelzerBu Am Tag der Abmeldung darf das Auto mit montierten, ungestempelten/entwerteten Kennzeichen noch eine "Rückfahrt" bzw. direkte Überführungsfahrt antreten.

                                      Quelle: ADAC
                                      https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/auto-anmelden-abmelden/#ungestempeltes-kennzeichen-erlaubt

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • korfox@troet.cafeK korfox@troet.cafe

                                        @DePaelzerBu @andijah @unionista früher Gast bei deinem Vater... Nach den Anekdoten... Wo kommt das Grundvertrauen her? 😂

                                        depaelzerbu@pfalz.socialD This user is from outside of this forum
                                        depaelzerbu@pfalz.socialD This user is from outside of this forum
                                        depaelzerbu@pfalz.social
                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #21

                                        @Korfox @andijah @unionista

                                        Daher, dass man im Dorf zu viel Angst vor gerede hat, wenn man jemanden bescheißt. 😀

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • xakos@mastodon.onlineX xakos@mastodon.online

                                          @BaltschunJoerg @DePaelzerBu siehe auch z.B. https://www.deurag.de/blog/parkhaus-parkplatz-wo-gilt-die-stvo/
                                          "Allerdings können auch Privatparkplätze als „öffentlicher Verkehrsraum“ gelten, sofern sie frei zugänglich sind (vgl. LG Potsdam, Az.: 27 Ns 143/03). Dies gilt häufig für Privatparkplätze vor Supermärkten, Einkaufszentren oder Arztpraxen."

                                          baltschunjoerg@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
                                          baltschunjoerg@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
                                          baltschunjoerg@mastodon.social
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #22

                                          @xakos @DePaelzerBu
                                          Ja, aber LG Potsdam 27 143/03 beinhaltet NICHT Ordnungswidrigkeiten, wie eine angelaufen Plakette 😉

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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