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Gerichte veröffentlichen manche Urteile, andere nicht.

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    #1

    Gerichte veröffentlichen manche Urteile, andere nicht. Richter*innen entscheiden: Grundsätzlich? Gewichtig? Persönlichkeitsrechte zu stark berührt?
    Das Urteil in Sachen Racial Profiling, das ich erstritten habe, hat die Sachsenjustiz nicht veröffentlicht. #Transparenz

    https://mastodon.social/@marvinoppong/116006512468639425

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      Gerichte veröffentlichen manche Urteile, andere nicht. Richter*innen entscheiden: Grundsätzlich? Gewichtig? Persönlichkeitsrechte zu stark berührt?
      Das Urteil in Sachen Racial Profiling, das ich erstritten habe, hat die Sachsenjustiz nicht veröffentlicht. #Transparenz

      https://mastodon.social/@marvinoppong/116006512468639425

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      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      6 Jahre insgesamt Prozess waren eine Menge Arbeit. Alle Crowdfundings dazu haben immer nur reine Kosten wie Anwalts-, Gerichts-, Reise-, Portokosten abgedeckt.
      Allein das hier: Um das Urteil zu kriegen, musste ich - ohne Honorar - wegen einer zu späten Terminabsage des Gerichts völlig umsonst einmal von Bonn nach Dresden/Sachsen und zurück reisen!

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      • marvinoppong@mastodon.socialM marvinoppong@mastodon.social

        6 Jahre insgesamt Prozess waren eine Menge Arbeit. Alle Crowdfundings dazu haben immer nur reine Kosten wie Anwalts-, Gerichts-, Reise-, Portokosten abgedeckt.
        Allein das hier: Um das Urteil zu kriegen, musste ich - ohne Honorar - wegen einer zu späten Terminabsage des Gerichts völlig umsonst einmal von Bonn nach Dresden/Sachsen und zurück reisen!

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        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        Ich habe mich jetzt entschieden: Wenn dieses Crowdfunding erfolgreich ist und auch ein signifikanter Beitrag darüber hinaus zusammenkommt, werde ich das Internet um ein schönes Urteil in Sachen #RacialProfiling bereichern.

        marvinoppong@mastodon.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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        • marvinoppong@mastodon.socialM marvinoppong@mastodon.social

          Ich habe mich jetzt entschieden: Wenn dieses Crowdfunding erfolgreich ist und auch ein signifikanter Beitrag darüber hinaus zusammenkommt, werde ich das Internet um ein schönes Urteil in Sachen #RacialProfiling bereichern.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          Ein paar 'Highlights' daraus: Das Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass die Bundespolizei in Dresden ihr Ermessen nach dem Bundespolizeigesetz "fehlerhaft ausgeübt" hat, es "Ermessensüberschreitung" war, die Maßnahme gegen § 20 II S. 1 Personalausweisgesetz "verstößt".

          https://www.oppong.eu/verwaltungsgericht-bundespolizei-hat-illegal-meinen-ausweis-kopiert/

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