Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 reicht nicht aus.
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Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 reicht nicht aus. Die Revision wurde abgewiesen. Auf Klage der DUH muss die Regierung bis Ende März nachbessern, um das 65-%-Klimaziel bis 2030 zu erreichen.
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