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  3. Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch

Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch

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  • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

    Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
    Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

    Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

    Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

    bithive@social.tchncs.deB This user is from outside of this forum
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    bithive@social.tchncs.de
    schrieb zuletzt editiert von
    #5

    @sven_giegold Ich denke wir sollten den britischen König mal befragen, was dieser Kerl da in seiner Kolonie veranstaltet

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

      Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
      Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

      Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

      Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

      weit_im_westen@nrw.socialW This user is from outside of this forum
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      weit_im_westen@nrw.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #6

      @sven_giegold
      Warum bezieht sich darauf keine einzige Regierung in ihrer Erklärung? Wenn man sowas in der Hand hat, warum nutzt man es nicht?

      naturemc@mastodon.onlineN 1 Antwort Letzte Antwort
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      • luettdeern@plasmatrap.comL luettdeern@plasmatrap.com shared this topic
      • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

        Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
        Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

        Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

        Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

        fahrradmartin@mastodon.socialF This user is from outside of this forum
        fahrradmartin@mastodon.socialF This user is from outside of this forum
        fahrradmartin@mastodon.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #7

        @sven_giegold Stimmt nicht ganz. Denn Streitigkeiten sollen nur dann vor einem internationalen Gericht geklärt werden, "if they cannot be regulated through diplomatic negotiations".

        Für Trump sind aber "Zölle, Druck und Soldaten" wesentlicher (!), wenn nicht gar einziger Bestandteil diplomatischer Verhandlungen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • flippoflip@norden.socialF flippoflip@norden.social

          @sven_giegold verwirr uns nicht mit Fakten bitte!

          drdelle@mastodon.socialD This user is from outside of this forum
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          drdelle@mastodon.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #8

          @FlippoFlip @sven_giegold Traut sich noch irgendein Journalist, der seine Pressesprecherin trifft, nach so einem, ähem, Umstand zu fragen?

          flippoflip@norden.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
          0
          • drdelle@mastodon.socialD drdelle@mastodon.social

            @FlippoFlip @sven_giegold Traut sich noch irgendein Journalist, der seine Pressesprecherin trifft, nach so einem, ähem, Umstand zu fragen?

            flippoflip@norden.socialF This user is from outside of this forum
            flippoflip@norden.socialF This user is from outside of this forum
            flippoflip@norden.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #9

            @drdelle
            Du bekommst ja eh keine sinnvolle Antwort. 🤷
            @sven_giegold

            flo_rian@norden.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
            0
            • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

              Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
              Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

              Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

              Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

              nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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              nami@mstdn.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #10

              @sven_giegold

              Ein wichtiger Fakt für Fakten-Interessierte. Mindestens ebenso relevant für den Umgang mit Trump allerdings die Tatsache, dass für den modus operandi des Herrn "dank 8 imaginärer Friedensstiftungen gebührt mir der Nobelpreis von Norwegens nicht dafür zuständiger Regierung" die Fakten keinerlei Rolle spielen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

                Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
                Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

                Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

                Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

                t_x@chaos.socialT This user is from outside of this forum
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                t_x@chaos.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #11

                @sven_giegold und es ist auch ein Verstoß gegen die UN Charter, Artikel 2, Absatz 4:

                "4. All Members shall refrain in their international relations from the threat or use of force against the territorial integrity or political independence of any state, or in any other manner inconsistent with the Purposes of the United Nations."

                https://legal.un.org/repertory/art2.shtml

                naturemc@mastodon.onlineN 1 Antwort Letzte Antwort
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                • B blumine@troet.cafe shared this topic
                • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

                  Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
                  Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

                  Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

                  Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

                  zeitverschreib@freundica.deZ This user is from outside of this forum
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                  schrieb zuletzt editiert von
                  #12
                  @sven_giegold Wilson war Demokrat. Sowas interessiert den Trump also nicht.
                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

                    Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
                    Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

                    Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

                    Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

                    cptn3m0@procial.tchncs.deC This user is from outside of this forum
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                    schrieb zuletzt editiert von
                    #13

                    @sven_giegold@mastodon.social

                    Hierzu vlt das Interview mit Tom Høyem
                    Trump lügt, wie immer. Und wie immer ist es ihm egal.

                    https://www.swr.de/swr1/leute/tom-hoyem-daenisch-deutscher-politiker-zu-groenland-anspruch-usa-100.html

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • n8zug@social.tchncs.deN n8zug@social.tchncs.de shared this topic
                    • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

                      Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
                      Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

                      Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

                      Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

                      naturemc@mastodon.onlineN This user is from outside of this forum
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                      naturemc@mastodon.online
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #14

                      @sven_giegold Und jetzt wäre noch ein Link hilfreich, wo wir dieses Papier online finden können.
                      Und welcher Kaufvertrag?! In obigem Papier geht es nicht um Grönland, sondern Dänisch Westindien, eine kleinen Inselgruppe in der Karibik! https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4nisch-Westindien Der Status Quo Grönlands wurde nur festgehalten, nicht geändert.

                      Quellen, Leute, Fakten und Quellen im Fake-Zeitalter!

                      pixelcode@social.tchncs.deP 1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

                        Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
                        Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

                        Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

                        Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

                        0ptimist@troet.cafe0 This user is from outside of this forum
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                        0ptimist@troet.cafe
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #15

                        @sven_giegold
                        Kann es ihm mal jemand in Form eines Comics schicken , mit dem lesen hat er's ja nicht so ....

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        0
                        • doppellhelix@social.tchncs.deD doppellhelix@social.tchncs.de

                          @sven_giegold

                          Ich frag mich gerade warum keiner in den USA, die Demokraten zum Beispiel, solche Dokumente veröffentlichen.

                          🤔

                          naturemc@mastodon.onlineN This user is from outside of this forum
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                          naturemc@mastodon.online
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #16

                          @Doppellhelix Weil es in dem Papier nicht um Grönland geht: https://mastodon.online/@NatureMC/115927569494606249@sven_giegold@mastodon.social

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          0
                          • weit_im_westen@nrw.socialW weit_im_westen@nrw.social

                            @sven_giegold
                            Warum bezieht sich darauf keine einzige Regierung in ihrer Erklärung? Wenn man sowas in der Hand hat, warum nutzt man es nicht?

                            naturemc@mastodon.onlineN This user is from outside of this forum
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                            naturemc@mastodon.online
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #17

                            @weit_im_westen Weil es in obigen Papieren um die Karibik geht: https://mastodon.online/@NatureMC/115927569494606249@sven_giegold@mastodon.social
                            Anders als Social Media checken Regierungen ihre Quellen genau, bevor sie loslegen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            0
                            • sven_giegold@mastodon.socialS sven_giegold@mastodon.social

                              Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
                              Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

                              Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

                              Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

                              lies_das@digitalcourage.socialL This user is from outside of this forum
                              lies_das@digitalcourage.socialL This user is from outside of this forum
                              lies_das@digitalcourage.social
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #18

                              @sven_giegold
                              Das sind doch alternative Fakten!
                              Oder
                              Was stört und das Geschwätz von Vorgestern?

                              Sowas beeindruckt Unterlegene aber keine Sieger.

                              #sosad

                              #FailedStateUSA

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • naturemc@mastodon.onlineN naturemc@mastodon.online

                                @sven_giegold Und jetzt wäre noch ein Link hilfreich, wo wir dieses Papier online finden können.
                                Und welcher Kaufvertrag?! In obigem Papier geht es nicht um Grönland, sondern Dänisch Westindien, eine kleinen Inselgruppe in der Karibik! https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4nisch-Westindien Der Status Quo Grönlands wurde nur festgehalten, nicht geändert.

                                Quellen, Leute, Fakten und Quellen im Fake-Zeitalter!

                                pixelcode@social.tchncs.deP This user is from outside of this forum
                                pixelcode@social.tchncs.deP This user is from outside of this forum
                                pixelcode@social.tchncs.de
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #19

                                @NatureMC @sven_giegold

                                Im Wikipedia-Artikel steht: „Im Gegenzug erkannten die USA die dänische Souveränität über ganz Grönland […] an.“ Und genau um die Diskrepanz zwischen der Realität, dass die USA Grönland ganz formell als dänisch anerkannt haben, und Trumps Behauptung, es gebe keine Dokumente, geht es doch. Verstehe deine Kritik jetzt nicht.

                                naturemc@mastodon.onlineN 1 Antwort Letzte Antwort
                                0
                                • pixelcode@social.tchncs.deP pixelcode@social.tchncs.de

                                  @NatureMC @sven_giegold

                                  Im Wikipedia-Artikel steht: „Im Gegenzug erkannten die USA die dänische Souveränität über ganz Grönland […] an.“ Und genau um die Diskrepanz zwischen der Realität, dass die USA Grönland ganz formell als dänisch anerkannt haben, und Trumps Behauptung, es gebe keine Dokumente, geht es doch. Verstehe deine Kritik jetzt nicht.

                                  naturemc@mastodon.onlineN This user is from outside of this forum
                                  naturemc@mastodon.onlineN This user is from outside of this forum
                                  naturemc@mastodon.online
                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #20

                                  @pixelcode Meine Kritik ist, dass der Post 1. keine nachvollziehbaren Quellen angibt. Und 2. so geschrieben ist, als betreffe der Kaufvertrag Grönland.
                                  3. Ist es wichtig zu wissen, dass es solche Kaufverträge in kolonialen Zeiten gab, wo man Natives einfach samt ihrem Land verschleuderte, indem die Kolonialmacht entschied: https://en.wikipedia.org/wiki/1916_Danish_West_Indian_Islands_sale_referendum Genau dies ist aber heute nicht mehr üblich und gewollt. Das internationale Recht hat sich geändert. So ist die US-Forderung z.B. ein

                                  @sven_giegold

                                  naturemc@mastodon.onlineN pixelcode@social.tchncs.deP 2 Antworten Letzte Antwort
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                                  • naturemc@mastodon.onlineN naturemc@mastodon.online

                                    @pixelcode Meine Kritik ist, dass der Post 1. keine nachvollziehbaren Quellen angibt. Und 2. so geschrieben ist, als betreffe der Kaufvertrag Grönland.
                                    3. Ist es wichtig zu wissen, dass es solche Kaufverträge in kolonialen Zeiten gab, wo man Natives einfach samt ihrem Land verschleuderte, indem die Kolonialmacht entschied: https://en.wikipedia.org/wiki/1916_Danish_West_Indian_Islands_sale_referendum Genau dies ist aber heute nicht mehr üblich und gewollt. Das internationale Recht hat sich geändert. So ist die US-Forderung z.B. ein

                                    @sven_giegold

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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #21

                                    @pixelcode Verstoß gegen die UN Charter, Artikel 2, Absatz 4. Solche modernen Abmachungen wiegen viel schwerer als jedes historische Papier - das ist *jetzt* geltendes Recht.

                                    Außerdem: wer glaubt, man könne Trump und seine Regierung mit einem historischen Papier beeindrucken, macht sich was vor, fürchte ich.

                                    @sven_giegold

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • flippoflip@norden.socialF flippoflip@norden.social

                                      @drdelle
                                      Du bekommst ja eh keine sinnvolle Antwort. 🤷
                                      @sven_giegold

                                      flo_rian@norden.socialF This user is from outside of this forum
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                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #22

                                      @FlippoFlip Ist da überhaupt noch freie Presse bei den PKs zugelassen? @drdelle @sven_giegold

                                      flippoflip@norden.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • t_x@chaos.socialT t_x@chaos.social

                                        @sven_giegold und es ist auch ein Verstoß gegen die UN Charter, Artikel 2, Absatz 4:

                                        "4. All Members shall refrain in their international relations from the threat or use of force against the territorial integrity or political independence of any state, or in any other manner inconsistent with the Purposes of the United Nations."

                                        https://legal.un.org/repertory/art2.shtml

                                        naturemc@mastodon.onlineN This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #23

                                        @T_X 🎯 @sven_giegold

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • flo_rian@norden.socialF flo_rian@norden.social

                                          @FlippoFlip Ist da überhaupt noch freie Presse bei den PKs zugelassen? @drdelle @sven_giegold

                                          flippoflip@norden.socialF This user is from outside of this forum
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                                          flippoflip@norden.social
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #24

                                          @Flo_Rian definiere mal freie presse.
                                          Die von Bezos oder von wem meinst du?
                                          @drdelle @sven_giegold

                                          flo_rian@norden.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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