Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht.
-
Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.
https://taz.de/!6149880 -
Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.
https://taz.de/!6149880@tazgetroete Gute Nachricht.
-
Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.
https://taz.de/!6149880@tazgetroete
ja, da war Habeck, der Beste Kanzler, den wir nie hatten, wohl doch "zu lasch". …Ach nee, er war ja gar nicht verantwortlich. … Aber wer war bitte nochmal der Kanzler und die Umweltministerin? …
Egal. Die populistische rechte und Öllobby-Hetze (inkl. die der Unionsparteien) muss ein Ende finden.
Lieber Herr Merz, wie wäre es mit einer Entschuldigung?
Ansonsten wünsche ich der @Bundesregierung recht viele Klagen, damit wir endlich wieder in eine rechtsstaatliche, rationale, faktenbasierte und zukunftsorientierte Politik zurückkehren können. …
-
Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.
https://taz.de/!6149880@tazgetroete Warum ist von dem Urteil bis jetzt nicht auf spiegel.de, sueddeutsche.de, zeit.de oder faz.net zu lesen? (Weitere hab ich nicht durchgescrollt.)
-
E energisch_@troet.cafe shared this topic