Das LG Itzehoe verurteilt zu enges Überholen & Blockieren als Gefährdung des Straßenverkehrs, wohl nur wegen der anschließenden Körperverletzung - sonst wird oft „mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt.
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Das LG Itzehoe verurteilt zu enges Überholen & Blockieren als Gefährdung des Straßenverkehrs, wohl nur wegen der anschließenden Körperverletzung - sonst wird oft „mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt. #autogewalt #öffentlichesInteresse
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