Geplante Regelungen zur #Vorratsdatenspeicherung nicht mit EuGH-Urteil zu vereinbaren.
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Geplante Regelungen zur #Vorratsdatenspeicherung nicht mit EuGH-Urteil zu vereinbaren. Warum sich die vorgesehene dreimonatige Speicherdauer ganz erheblich verlängert: https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-vorratsdatenspeicherung-deutlich-laenger-als-drei-monate/
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