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Verantwortlichen, die eine Datenpanne verschulden, kann ein Bußgeld auferlegt werden.

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  • marvinoppong@mastodon.socialM This user is from outside of this forum
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    #1

    Verantwortlichen, die eine Datenpanne verschulden, kann ein Bußgeld auferlegt werden. Auch Behörden. In Dänemark, Niederlande, Polen, Tschechien ist das so - nicht aber in Deutschland. § 43 III BDSG sieht nämlich vor: "Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen...werden keine Geldbußen verhängt." #Datenschutz

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    • marvinoppong@mastodon.socialM marvinoppong@mastodon.social

      Verantwortlichen, die eine Datenpanne verschulden, kann ein Bußgeld auferlegt werden. Auch Behörden. In Dänemark, Niederlande, Polen, Tschechien ist das so - nicht aber in Deutschland. § 43 III BDSG sieht nämlich vor: "Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen...werden keine Geldbußen verhängt." #Datenschutz

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      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      @marvinoppong Ich empfinde Dienstaufsichtsbeschwerden in Deutschland als ausreichend. Kein Beamter, der etwas auf sich hält oder einer Karriere nachgeht, will eine Solche in seiner Personalakte. 🙂

      marvinoppong@mastodon.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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      • gayexpired@social.cologneG gayexpired@social.cologne

        @marvinoppong Ich empfinde Dienstaufsichtsbeschwerden in Deutschland als ausreichend. Kein Beamter, der etwas auf sich hält oder einer Karriere nachgeht, will eine Solche in seiner Personalakte. 🙂

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        marvinoppong@mastodon.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        @gayexpired Hat aber einen ganz anderen Effekt, ob das Budget der Behörde geschmälert wird und öffentlich eine Geldbuße bekannt wird oder lediglich ein*e einzelne*r Beamt*in einen Eintrag in die Personalakte erhält.

        gayexpired@social.cologneG 1 Antwort Letzte Antwort
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        • marvinoppong@mastodon.socialM marvinoppong@mastodon.social

          @gayexpired Hat aber einen ganz anderen Effekt, ob das Budget der Behörde geschmälert wird und öffentlich eine Geldbuße bekannt wird oder lediglich ein*e einzelne*r Beamt*in einen Eintrag in die Personalakte erhält.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          @marvinoppong Ist das so, keine Geldstrafe bei Disziplinarverfahren? Ich denke unter Umständen doch. Als ich in meiner Bundeswehrzeit meinen ersten richtigen Partner fand, war ich für mehrere Tage EA (eigenmächtig abwesend). Das hat mich 1500 DM gekostet und zusätzliche Wochenenddienste. 😄

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          • gayexpired@social.cologneG gayexpired@social.cologne

            @marvinoppong Ist das so, keine Geldstrafe bei Disziplinarverfahren? Ich denke unter Umständen doch. Als ich in meiner Bundeswehrzeit meinen ersten richtigen Partner fand, war ich für mehrere Tage EA (eigenmächtig abwesend). Das hat mich 1500 DM gekostet und zusätzliche Wochenenddienste. 😄

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            schrieb zuletzt editiert von
            #5

            @gayexpired @marvinoppong Tatsächlich kann eine Geldbuße als Disziplinarmaßnahme verhängt werden bei Bundesbeamten (in den Ländern einzeln geregelt, aber vermutlich auch). Bei Soldat:innen weiß ich es nicht, vermutlich analog. Aber ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde von außen dazu führt ...

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