@thhindrichs@mstdn.social wie gut, dass dem BT dazu schon seit 2018 etwas vorliegt :"Lässt sich die Antifa als kriminelle oder als terroristische Vereinigung in diesem Sinne be-schreiben?Wie bereits unter Gliederungspunkt 1 dargelegt, gibt es nicht „die Antifa“ im Sinne einer einheit-lichen, bundesweiten Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene"Wissenschaftliche DiensteAusarbeitungWD 7 - 3000 - 069/18https://www.bundestag.de/resource/blob/557014/7e164d071a4a535dfb6bb4efdd5bca2c/wd-7-069-18-pdf-data.pdf#bundestag #antifa #definition #verbot